Musikindustrie will 10-Jährige als Zeugin vor Gericht zitieren

Die Tochter der wegen angeblicher Copyright-Vergehen verklagten Tanya Andersen soll nach dem Willen der Musikindustrie persönlich vor Gericht erscheinen.

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Capitol Records, BMG Music und drei weitere Plattenfirmen wollen beim Bezirksgericht in Oregon erreichen, dass ein 10-jähriges Mädchen im Verfahren um angebliche Copyright-Verletzungen gegen ihre Mutter aussagt. Diese namens Tanya Andersen ist in den Kreisen, die die juristischen Aktivitäten der Musikindustrie beobachten, keine Unbekannte. Die alleinerziehende Mutter konterte eine Klage wegen unautorisierten Musiktauschs im Oktober 2005 mit einer Gegenklage wegen angeblichen Betrugs, Eingriffs in die Privatsphäre, Rechtsmissbrauchs und elektronischen Hausfriedensbruchs. Sie will nun erreichen, dass die Aussage ihrer Tochter per Videokonferenz oder Telefon eingeholt wird, um sie vor den Belastungen einer persönlichen Vernehmung zu schützen, geht aus einer Eingabe ihres Anwalts bei Gericht hervor.

Die Recording Industry Association of America (RIAA), die in dem Verfahren die fünf Plattenfirmen vertritt, besteht auf eine persönliche Vorladung. In ihrer Eingabe bezeichnet sie die Tochter, die zum Zeitpunkt der angeblichen Copyright-Verstöße sieben Jahre alt war, als "wichtigen Zeugen". Die Tochter habe den Computer in der Wohnung ebenfalls genutzt und sei die einzige Person, die in dem fraglichen Zeitraum anwesend gewesen sei.

Andersen wird vorgeworfen, über die Tauschbörse Kazaa 1288 Musikdateien bereit gestellt zu haben. Dies habe ein Ermittler im Mai 2004 festgestellt. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Andersen sei nicht bei Kazaa aktiv gewesen. Es sei erwiesen, dass sich die Vorwürfe der RIAA gegen einen anderen Internet-Nutzer richten müssten. Unter den angeblich von ihr unautorisiert über Kazaa getauschten Stücken befanden sich auch welche der Stilrichtung "Gangster-Rap". Die 42-jährige Andersen wies weit von sich, diese Musik zu mögen. (anw)