Schweizer Kompromiss-Urteil zu Street View
Laut einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts muss Google bei der StraĂźenansicht Street View Gesichter und Kennzeichen ĂĽber die automatische Verpixelung hinaus nur auf Anfrage von Hand nachbearbeiten.
Google muss in der Schweiz Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf Street View nicht restlos anonymisieren. Das entschied das Schweizer Bundesgericht am 31. Mai und gab damit einer Beschwerde von Google teilweise recht.
Diese richtete sich gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hatte es im November 2009 angerufen, nachdem der Internetkonzern eine Empfehlung Thürs für mehr Datenschutz bei dem Straßenansichtsdienst zurückgewiesen hatte.
Im April 2011 urteilte das Bundesverwaltungsgericht gegen den Suchmaschinenbetreiber und gab Google auf, dafür zu sorgen, "dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder" in dem Straßenansichtsdienst "unkenntlich gemacht" werden, bevor die Bilder veröffentlicht werden. Der EDÖB kritisierte damals aber auch, dass die hochstehenden Kameras auf den Street-View-Autos über Mauern und Zäune fotografieren können und so Einblicke in Privatbereiche wie Gärten oder Höfe ermöglichen. So dürfe Google keine Aufnahmen mehr machen, hieß es damals.
Google entschied sich schließlich, gegen das Urteil Beschwerde vor dem Bundesgericht einzulegen. Und erhielt nun Recht (PDF) – zumindest teilweise.
Das Bundesgericht befand, es sei nicht angemessen, von Google zu verlangen, in dem kleinen Teil der Bilder, in dem die Gesichter und Autokennzeichen nicht automatisch verpixelt wurden, zusätzlich eine vollständige Unkenntlichmachung vorzunehmen. Es seien höchstens etwa ein Prozent der Bilder, die ungenügend anonymisiert ins Internet gelangen.
Laut dem Urteil muss Google jedoch auf das Verlangen betroffener Personen hin nachträglich eine manuelle Anonymisierung vornehmen. Damit allfällig Betroffene überhaupt über ihre Widerspruchsmöglichkeit informiert sind, hat Google via Medien und im Web regelmäßig gut erkennbare Informationen darüber zu veröffentlichen. Die nachträglichen Anonymisierungsanträge müssen von Google "effizient und unbürokratisch" ausgeführt werden, verlangt das BG. Dazu muss ein kostenloses Angebot im Internet zur Verfügung gestellt sowie auch eine Postadresse für Beanstandungen bekanntgegeben werden. Und das Gericht fordert Google auf, die automatische Anonymisierung "laufend dem Stand der Technik anzupassen".
Bestehen bleibt die Verpflichtung von Google, eine vollständige Anonymisierung von Kennzeichen und Personen vor "sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Spitälern, Altersheimen, Frauenhäusern, Gerichten und Gefängnissen" vorzunehmen. So dürfen laut Gericht auch keine Anhaltspunkte auf Rasse, Geschlecht und andere Merkmale mehr erkennbar sein.
Der damals ebenfalls bereits gefällte Entscheid, Bilder von Privatbereichen wie Gärten nicht ohne Zustimmung der Betroffenen zu veröffentlichen, soweit sie aus einer Kamerahöhe von über zwei Metern aufgenommen wurden, ist vom Bundesgericht ebenfalls bestätigt worden. Wahrscheinlich muss Google hier nun das Street-View-Auto mit verringerter Kamerahöhe erneut auf die Straße schicken.
Google wurde auĂźerdem noch verpflichtet, "in regionalen und lokalen Medienerzeugnissen ĂĽber bevorstehende Aufnahmen und Aufschaltungen von Bildern zu informieren". Ein bloĂźer Hinweis auf der Homepage von Google reiche nicht aus.
Wäre es nach der Vorstellung von Google verlaufen, hätten Schweizer Datenschutzgesetze in dem Streit gar nicht gegriffen. Die Bilder von Street View würden schließlich in den USA veröffentlicht und nicht in der Schweiz. Die dortige Justiz sei somit gar nicht zuständig. Das überzeugte das Bundesgericht nicht. Es erkannte einen "überwiegenden Anknüpfungspunkt zur Schweiz" und erklärte sich durchaus für zuständig.
In einer Stellungnahme sagte Google-Sprecher Daniel Schönberger, Head of Legal Switzerland: "Wir freuen uns, dass uns das Schweizerische Bundesgericht in einem Hauptbestandteil unserer Beschwerde bestätigt hat. Es erkennt damit an, dass wir umfangreiche Datenschutzmaßnahmen in Street View integriert haben wie zum Beispiel das automatische Anonymisieren von Gesichtern und Autokennzeichen. Wir sehen uns das Urteil nun genau an, besprechen es mit dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und prüfen die sich bietenden Möglichkeiten."
Auch Datenschützer Hanspeter Thür zeigte sich in Schweizer Medien mit dem Urteil sehr zufrieden. Seine wichtigsten Bedenken seien berücksichtigt worden und das höchste Gericht habe betont, dass an die Anonymisierung von Personen bei der Veröffentlichung im Internet hohe Anforderungen zu stellen sind. (rop)