Urteil: Hersteller muss trotz Unvorsichtigkeit des Kunden nachbessern

Computerbenutzer haben nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt auch dann Anspruch auf eine Schadensbehebung durch den Hersteller, wenn sie ihr Gerät durch Unvorsichtigkeit beschädigt haben.

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  • dpa

Computerbenutzer haben auch dann Anspruch auf eine Schadensbehebung durch den Hersteller, wenn sie ihr Gerät durch Unvorsichtigkeit beschädigt haben. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer Notebook-Besitzerin gegen einen Computer-Hersteller statt. Sie verurteilten die Firma dazu, das Gerät nachzubessern (Az.: 32 C 3493/03-48).

Die Kundin hatte beim Auswechseln des Akkus den Deckel des Batteriefachs abgebrochen. Die Firma wollte für den Schaden nicht aufkommen, weil sich die Frau ihrer Ansicht nach ungeschickt angestellt hat. Bei fast 15.000 verkauften Geräten sei ein solcher Schaden nur etwa zehn Mal aufgetreten.

Die Richter urteilten jedoch, ein Computer müsse so beschaffen sein, dass auch eine unvorsichtige Betätigung von Verschlüssen und anderen Einrichtungen nicht gleich zu einem Schaden führe. Auch die statistischen Angaben der Firma überzeugten das Gericht nicht. Allein der Umstand, dass nur bei wenigen Geräten solche Schäden aufgetreten seien, schließe noch nicht einen "konstruktiven Mangel" aus. (dpa) (hob)