Regierungsstreit wegen Bagatellklausel bei Urheberrechtsdelikten

Kulturstaatsministerin Christina Weiss hat sich in Cannes gegen den vom Bundesjustizministerium geplanten Passus im 2. Korb ausgesprochen, wonach das Naschen aus Tauschbörsen straffrei bleiben soll.

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In der Bundesregierung ist eine Auseinandersetzung um die künftige Behandlung kleinerer Urheberrechtsverstöße entbrannt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte bereits in ihrem Referentenentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechts vorgesehen, dass "in geringer Zahl" rechtswidrig für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Im -- nach wie vor nicht verabschiedeten -- Kabinettsentwurf ist diese "Bagatellklausel" sogar auf die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises erweitert worden. Am Rande der Filmfestspiele in Cannes distanzierte sich jetzt Kulturstaatsministerin Christina Weiss vehement von der Passage. "Ich bestehe darauf, dass es keine Bagatellregelung gibt", wird die Kulturbeauftragte der Regierung in Medienberichten zitiert. Man werde dann zwar nicht "den einzelnen Schüler für einen Download bestrafen. Aber es muss gesetzlich klar sein, dass das verboten ist und Schaden anrichtet."

Weiss hat damit innerhalb weniger Wochen eine komplette Kehrtwende vollzogen. Noch Anfang April hatte sie in einem Interview auf der Website ihres Hauses ausdrücklich die Bagatellklausel in Schutz genommen und sich dem Hauptargument von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angeschlossen, dass eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" nicht gewollt sei. "Ohnehin entspricht der geplante Strafausschließungsgrund auch der bisherigen Praxis der Staatsanwaltschaften, im privaten Bereich nicht jede einzelne unzulässige Kopie zu verfolgen", betonte Weiss. "Ich sehe deshalb in der Bagatellklausel einen tragbaren Kompromiss, zumal sie den Verursachern der großen wirtschaftlichen Schäden ohnehin nicht zu Gute kommt."

Aus dem Kabinettsentwurf soll die von der Filmwirtschaft als "Raubkopierer-Klausel" gebrandmarkte Bestimmung allerdings noch nicht herausoperiert werden, relativierte ein Sprecher der Kultur- und Medienbeauftragten gegenüber heise online Meldungen, wonach die umstrittene Passage bereits "vom Tisch" sei. Vielmehr baue Weiss darauf, dass die Klausel "im Zuge des parlamentarischen Verfahrens" durch die Fachpolitiker des Bundestags gestrichen werde. Vergangene Woche soll sich der stellvertretende SPD-Fraktionschef Ludwig Stiegler auf einem Treffen der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand seiner Partei mit dem Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) laut einem Medienbericht in Berlin auch bereits gegen die Bagatellklausel ausgesprochen haben.

Verurteilt hat Weiss in Cannes allerdings auch die Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher", die von der Zukunft Kino Marketing GmbH seit über einem Jahr kontinuierlich ausgebaut wird. Die Intention im 2. Korb sei eine andere als die "sehr, sehr harte Kampagne einer Kriminalisierung seitens der Filmwirtschaft", führte Weiss aus. Aber der Gesetzgeber müsse ein Bewusstsein dafür entwickeln, was es für Folgen habe, wenn die Raubkopiererei überhand nehme. "Die Piraterie" zerstöre "gerade das Objekt ihrer Begierde", versuchte Weiss auch Urheberrechtsverletzer zur Vernunft zu bringen.

Auch in Brüssel macht sich die EU-Kommission zunehmend Sorgen um den teils laxen Umgang von Nutzern mit dem Copyright. So erklärte (PDF) Tilman Lueder, Chef der Urheberrechtsabteilung in der Generaldirektion Markt und Dienstleistungen, kürzlich auf einer Konferenz zum internationalen Recht für Geistiges Eigentum in New York, dass das Internet das Verhalten der Verbraucher und traditionelle Modelle zur Entlohnung der Autoren auf den Kopf gestellt habe.

"Die elektronischen Medien scheinen ein Klima der öffentlichen Indifferenz oder sogar der Feindschaft gegenüber der Idee des Urheberrechts geschaffen zu haben", beklagte der Kommissionsvertreter. Diese Haltung sei wohl von der breiteren Verfügbarkeit von Inhalten im Netz begünstigt worden. Dass sich im digitalen Zeitalter alles so einfach reproduzieren lasse, habe einen "schädlichen Effekt auf den Wert und die Wahrnehmung des Urheberrechtsschutzes" gehabt. Lueder sprach daher von Plänen, 2006 eine Evaluierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie durchzuführen und diese etwa im Bereich der Vergütung nicht-kopiergeschützter Inhalte zu überarbeiten. Im Hinblick auf die Softwarepatent-Richtlinie betonte Lueder, dass hier eventuell die Möglichkeiten zur Herstellung von Interoperabilität gestärkt werden müssten. (Stefan Krempl) / (anw)