Gericht verhandelt Klage gegen T-Online wegen Speicherung von Kundendaten

Nach Meinung des Klägers konnte der Provider den Richter nicht davon überzeugen, dass die Aufbewahrung von IP-Adressen für Abrechnungszwecke erforderlich ist.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 425 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Am gestrigen Donnerstag hat das Amtsgericht Darmstadt die Klage des Münsteraners Holger Voss gegen die T-Online AG verhandelt. Dem Anwalt von T-Online sei es nicht gelungen, den Richter davon zu überzeugen, dass die Aufbewahrung insbesondere der IP-Adressen für Abrechnungszwecke erforderlich sei, schätzt Voss den Verlauf der Verhandlung ein. T-Online habe einräumen müssen, dass die abrechnungsrelevanten Daten sehr kurzfristig ausgewertet würden, aber auch nach ihrer Auswertung noch 80 Tage nach Rechnungserstellung aufbewahrt würden. Zudem sei laut Voss in der Verhandlung zur Sprache gekommen, dass andere Internetanbieter wie Lycos auch ohne die Speicherung dieser Daten arbeiten und abrechnen können.

Holger Voss war vor zwei Jahren wegen eines satirischen Beitrags in einem Telepolis-Forum angeklagt und freigesprochen worden. In diesem Verfahren war ihm die Praxis von T-Online bewusst geworden, woraufhin er das Unternehmen wegen der Speicherung von Flatrate-Kundendaten verklagte. Die Verkündung einer Entscheidung hat das Gericht für den 30. Juni angesetzt. Zuvor können beide Parteien ihre Positionen schriftlich darlegen. (anw)