Pseudo-White-LEDs: Osram-Etappensieg im Patentstreit gegen LG

Im Patentstreit um geschützte Backlight-Technik hat das Landgericht Hamburg ein Verkaufsverbot für Fernseher und Monitore gegen LG und Media-Saturn-Filialen verhängt. Rivale Samsung ist vom Urteil nicht betroffen.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Osram hat im Patentstreit um so genannte Pseudo-White-LEDs einen wichtigen Etappensieg gegen seinen südkoreanischen Konkurrenten LG und drei Einzelhändler erzielt. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg dürfen die Unternehmen in Deutschland keine Fernseher und Computerbildschirme mehr vertreiben, die eine unter der Patentnummer DE 196 55 185 geschützte LED-Technik als Backlight nutzen (Az.: 327 O 378/11). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Hamburger Richter untersagten den weiteren Vertrieb der betroffenen Geräte und verpflichtete die unterlegenen Firmen zur Zahlung von Schadenersatz. Zur Berechnung der fälligen Summe müssen sie Auskunft über den Umfang des Handels erteilen. Gegenüber dpa erläuterte ein Gerichtssprecher, bei den Einzelhändlern handele es sich um eine Saturn- und zwei Media-Markt-Filialen. Die Beklagten können gegen das Urteil allerdings noch Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG Hamburg) einlegen.

Osram streitet sich wegen der Verwendung von patentgeschützten LED-Technologien außer mit LG auch mit dem gleichfalls in Südkorea beheimateten Elektronik-Riesen Samsung. Von dem Verfahren in Hamburg war aber nur LG betroffen. Weder von LG noch den Unternehmen aus der Media-Saturn-Gruppe lag am Donnerstagnachmittag eine Stellungnahme vor.

Die Siemens-Tochter wirft seinen südkoreanischen Rivalen vor, bei der Entwicklung und Produktion von Displays mit LED-Backlight Patente zu verletzen. Es geht im Wesentlichen um die Konversionstechnik, also die Umwandlung von Dioden, die blaues Licht emittieren, in weiß leuchtende LEDs mit Hilfe gelber Phosphore. Pseudo-White-LEDs werden verbreitet in Fernsehern und Monitoren mit LED-Backlight und in Notebooks eingesetzt.

Mit ihrer heutigen Entscheidung folgten die Hamburger Richter den Argumenten der Siemens-Tochter und teilten mit, ein Urteil mit "erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung" gefällt zu haben. Zwischenzeitlich hatte der LED-Streit auch Folgen für Exporte deutscher Autos mit LED-Scheinwerfern nach Südkorea; im September 2011 wurde ein Einfuhrverbot für bestimmte Modelle von Audi und BMW beantragt. [Update vom 22.06.2012: Dieser Antrag wurde Osram zufolge aber zwischenzeitlich abgelehnt.] (mit Material der dpa) (ssu)