Datenschützer fordert energisches Gegensteuern zur Überwachungsgesellschaft

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert in seinem Tätigkeitsbericht 2006 "drastische Einschränkungen" der Bürgerrechte und unverhältnismäßige Massenüberwachungen etwa bei der Fußball-WM.

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Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix kritisiert in seinem am heutigen Mittwoch präsentierten Tätigkeitsbericht 2006 (PDF-Datei) "drastische Einschränkungen des Datenschutzes in Europa und Deutschland". Obwohl sich politische Allmachtsphantasien von einer kriminalitätsfreien Gesellschaft nicht verwirklichen lassen würden, seien die Befugnisse der Sicherheitsbehörden immer weiter ausgedehnt worden. "Unverdächtige Bürger können immer weniger erkennen, unter welchen Voraussetzungen sie Objekte staatlicher Überwachung werden", moniert Dix. Auch fehle es an Regelungen, welche die "ausufernde" Kontrolle der Bevölkerung durch Transparenz, Auskunfts- und Korrekturrechte der Betroffenen und Löschungsfristen zumindest teilweise begrenzen könnten.

Neben dem Transfer von Flugpassagier- und Finanzdaten aus Europa an die USA und dem damit einhergehenden Scoring von EU-Bürgern durch US-Sicherheitsbehörden beanstandet der Datenschützer insbesondere die geplante Umsetzung der Brüsseler Vorgaben zur verdachtsunabhängigen monatelangen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Sie würde zu einem "Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes auch in Berlin führen, weil dann jeder Telefonkontakt und jeder Mausklick personenbezogen registriert werden". Eine unbeobachtete und freie Kommunikation, wie sie das Grundgesetz für den Regelfall eigentlich garantierte, wäre nicht mehr möglich. Dix konstatiert: "Wir befinden uns auf einer schiefen Ebene, die eher früher als später in eine Überwachungs- und Präventionsgesellschaft führen wird, wenn wir jetzt nicht energisch gegensteuern."

Im Einzelnen beanstandet der Datenschutzbeauftragte unverhältnismäßige Massenüberwachungen wie etwa bei der Fußball-WM. Die elektronische Zutrittskontrolle mit RFID-bestückten Eintrittskarten zur Identifizierung der Zuschauer ließ in seinem Haus "erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des flächendeckenden Einsatzes aufkommen". Bei der Sicherheitsprüfung der fest akkreditierten Zugangsberechtigten sei der Abgleich mit den Daten der Sicherheitsbehörden nicht immer von der Einwilligung der Betroffenen gedeckt gewesen. Im Gegensatz zur Situation im und am Olympiastadion habe die Videoüberwachung auf der Fanmeile nicht den vorhandenen Rechtsgrundlagen entsprochen. Videoüberwachung an Bildungseinrichtungen hält Dix zudem nicht für geeignet, um Vorkommnisse wie den Amoklauf an einer Schule in Emsdetten zu verhindern. Der zunehmende Einsatz von Webcams im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen Raum sei erschreckend und habe zu vielen Beschwerden geführt. Hier seien klare Regeln zu beachten.

Der Bericht listet weitere Datenschutzpannen bei der Strafverfolgung auf. So beschwerte sich ein Bürger über Videoaufnahmen der Polizei, welche diese bei einer Hausdurchsuchung von den Wohnräumen angefertigt hatte. "Ihr Vorgehen war unzulässig", stellt der Report klar. Darüber hinaus hätten unrechtmäßig durchgeführte verdeckte Ermittlungen gegen Unschuldige beanstandet werden müssen: Drei Bürger "versteigerten gekaufte Restposten eines Möbelhauses unterhalb des Einkaufspreises für Neuware im Internet", was sie trotz der Zulässigkeit der Geschäftsidee ins Visier der Staatsanwaltschaft gebracht habe. Dabei hätten die Ermittler "eingriffsintensivste Ermittlungsbefugnisse wie die längerfristige Observation und Telefonüberwachung" genutzt und so die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erheblich verletzt.

Übereifer der Sicherheitsbehörden hat dem Bericht nach eine "Terroristenjagd im Jobcenter" verursacht. Grund des Fehlers sei Verwechslung eines Mannes mit arabischem Namen auf einer der im Internet abrufbaren Listen der Vereinten Nationen mit Namen von terroristischen Organisationen und Personen gewesen. Das Versehen habe dazu geführt, dass das Jobcenter Leistungen einstellte. Rechtswidrig sei ferner die Einziehung und Inhaltskontrolle von Schüler-Handys durch Lehrer gewesen, nachdem gewaltverherrlichende Videos aufgenommen wurden. Die Zuständigkeit liege allein bei den Strafverfolgungsbehörden.

Auch im privatwirtschaftlichen Bereich kam es 2006 zu diversen Beanstandungen. Eine nach außen als "Blackbox" geführte Warndatei der Versicherungswirtschaft vor Betrügern und besonders risikobehafteten Bürgern etwa verstieß dem Report nach gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu bemängeln war auch das automatisierte Abrufverfahren für die BVG, den Betreiber der Berliner öffentlichen Verkehrsmittel. Dieser sei zwar der Zugriff auf das Melderegister in Fällen der Identitätsprüfung von Schwarzfahrenden gestattet, wenn deren Einwilligung vorläge. Dies sei aber häufig nicht der Fall gewesen. Die elektronische Heizkostenberechnung durch Verteiler und Wasserzähler, die mehrmals täglich Messergebnisse per Funk an eine Zentrale übertragen, berge zudem das nicht in jedem Fall hinzunehmende Risiko der Ausforschung von Lebensgewohnheiten der Mieter.

Weblogs und Online-Communities werfen dem Bericht nach "neue datenschutzrechtliche Fragen auf, die noch nicht abschließend beantwortet werden können." Die technische Umsetzung dieser webbasierten Dienste müsse sorgfältig konzipiert sein, um gravierende Gefahren für die Privatsphäre der Nutzer zu vermeiden. Dies habe der Fall StudiVZ gezeigt. (Stefan Krempl) / (jk)