Gericht: Hausdurchsuchung bei Kim Dotcom war rechtswidrig

Die Durchsuchungsbefehle gegen Kim Dotcom waren rechtswidrig, hat der neuseeländische High Court entschieden. Auch die Überführung der beschlagnahmten Materialien in die USA war demnach nicht genehmigt.

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In Neuseeland hat die Vorsitzende des High Court die Durchsuchungsbefehle gegen Kim Dotcom für gesetzwidrig erklärt (PDF-Datei). Darin seien die Vorwürfe, die dem Betreiber des Sharehosters Megaupload gemacht wurden, nicht hinreichend ausgeführt worden. Mit diesen zu allgemein gehaltenen Durchsuchungsbefehlen habe die Polizei auch Material konfisziert, das mit den Vorwürfen in keiner Verbindung stand. Aus diesem Grund seien Durchsuchung und Beschlagnahmung widerrechtlich erfolgt.

In der Entscheidung stellte die Richterin außerdem fest, dass Kopien der bei Kim Dotcom sichergestellten Festplatten mit privaten Daten nicht an die US-Behörden hätten übergeben werden dürfen. Sie hätten stattdessen in der Obhut der neuseeländischen Polizei bleiben müssen. In einer Anhörung am 4. Juli wird es vor dem Gericht nun darum gehen, was mit dem beschlagnahmten Material geschehen soll.

Ein Sprecher erklärte gegenüber TVNZ, Kim Dotcom sei zufrieden mit der Entscheidung. Weiter wolle er sie aber nicht kommentieren, da eine Berufung wahrscheinlich sei. Die US-Anwälte seien nicht überrascht gewesen, heißt es im Artikel weiter. Man werde jetzt beraten, ob man gegen die Entscheidung Berufung einlegen wolle. Die neuseeländische Polizei wiederum kündigte eine Überprüfung an und will dann über das weitere Vorgehen entscheiden. (mho)