Strafverfolger sollen am Whois-Zugangsmodell mitarbeiten

Auf dem ICANN-Treffen wird weiter über die Reform der Whois-Datenbank gestritten. Neben Strafverfolgern wollen auch Markenrechtinhaber und die Anti-Phishing-Gruppe Zugriff auf nichtöffentliche Daten haben.

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Von
  • Monika Ermert

Der Streit um unterschiedliche Zugangsrechte zu den Whois-Daten geht in eine neue Runde. Die Generic Name Supporting Organisation (GNSO), das für Top Level Domains zuständige Selbstverwaltungsgremium in der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), setzte heute in Lissabon eine neue Arbeitsgruppe ein, in der auf Vorschlag der Vertreter von Markenrechtsinhabern auch Strafverfolgungsbehörden mit beraten sollen.

Bei der erneut kontroversen Sitzung zu den Whois-Daten heute in Lissabon meldeten die kanadische Bundespolizei, aber auch die Anti-Phishing Working Group und das Unternehmen Markmonitor Bedenken gegen den jeweils für ihre Zwecke eingeschränkten Zugang zu den Whois-Daten an. Ein Unterschied bei den Zugangsrechten sei nicht gerechtfertigt. "In vielen Fällen verfolgt die Privatwirtschaft selbst Rechtsverstöße", sagte Ute Decker von der deutschen IFPI-Sektion, seit kurzem Mitglied in der GNSO. Chuck Gomes von der .com-Registry VeriSign sagte, es gebe eine Menge "Self-Enforcement" durch private Gruppen. Den Zugang und damit die Verfolgung in erster Linie den Strafverfolgern zu überlassen sei nicht sinnvoll, da letztere in der Regel nicht schnell genug seien.

Eine direkte Zusammenarbeit mit Strafverfolgern bei der Erarbeitung eines abgestuften Zugangsmodells hielt GNSO-Chef Bruce Tonkin für sinnvoller als den Versuch, die Anforderungen der Strafverfolger über den Regierungsbeirat an die ICANN-Gremien heranzutragen. "Bis der Kommentar bei uns ankommt, ist er nicht mehr erkennbar und beschränkt sich auf allgemeine Hinweise, dass Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden irgendwie berücksichtigt werden müssen", so Tonkin.

Die neu eingesetzte Arbeitsgruppe soll nun versuchen, auf der Basis der abgeschlossenen Vorarbeiten der Whois-Arbeitsgruppe zu definieren, wer welche Zugriffsrechte auf jene Daten erhält, die nicht mehr im offenen Whois auffindbar sein sollen. Außerdem sollen Regeln ausgearbeitet werden, welche unterschiedlichen Zugangsrechte für Unternehmen und Privatpersonen gelten sollen. Sehr umstritten wird in der neuen Arbeitsgruppe auch die von den Markenrechtsvertretern geforderte Definition der Aufgaben eines "Operational Point of Contact" (OPOC) sein. Der soll nach der Vorstellung von Registries, Registraren und Nutzervertretern den AdminC und TechC ersetzen. (Monika Ermert) / (vbr)