adidas mahnt Internet-Logo-Seiten ab

Der Sportartikelhersteller adidas geht europaweit gegen Internet-Seiten vor, die das Logo der Firma zum Download anbieten.

vorlesen Druckansicht 105 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Sportartikelhersteller adidas geht europaweit gegen Internet-Seiten vor, die das Logo der Firma zum Download anbieten. In Deutschland sind von dieser Aktion insgesamt 18 Anbieter so genannter Betreiberlogos betroffen. Betreiberlogos sind kleine Grafiken in allen möglichen Varianten, durch die Fans individueller Handys den Schriftzug ihres Netzbetreibers auf dem Display ersetzen können. Besonders beliebt sind natürlich Labels von Trendmarken wie Coca Cola, Nike oder eben adidas.

Der Firma aus Herzogenaurach ist die nicht genehmigte Verbreitung ihrer drei Streifen offensichtlich ein Dorn im Auge. Sie sieht ihre Rechte an der Marke verletzt, zumindest liege eine "unzulässige Ausbeutung und Beeinträchtigung des Rufs von adidas" vor, heißt es in einem Schreiben des Anwalts von adidas an einen Web-Anbieter.

Die betroffenen Homepage-Betreiber wurden zur sofortigen Einstellung des Handels mit dem Logo sowie zur Übernahme der entstandenen Anwaltskosten aufgefordert. Diese fallen bei Markenrechtsverletzungen mitunter recht hoch aus, je nach Bedeutung und Bekanntheitsgrad der Marke. Adidas legte einen Streitwert von 300.000 Mark zu Grunde, woraus sich Anwalts- und Patentanwaltskosten von bis zu 8.000 Mark für jeden einzelnen abgemahnten Logo-Site-Inhaber ergeben können. Die Forderungen erscheinen insbesondere denjenigen unangemessen hoch, die – wie etwa Kalles Homepage oder schinky.de – lediglich einem privaten Hobby nachgegangen sind und die Logos wie auch Klingeltöne für’s Handy kostenlos zum Download angeboten haben.

Ob auch in diesem Fall eine Markenrechtsverletzung vorliegt, könnte jedoch nur vor Gericht geklärt werden. Hier stellt sich wieder das gleiche Problem wie bei anderen (berechtigten oder unberechtigten) Abmahnungen, die in letzter Zeit für Aufsehen sorgten. Die meisten Privatleute können sich einen solchen Musterprozess, dessen Kosten bei einem Streitwert von 300.000 Mark leicht in die Zehntausende gehen kann, einfach nicht leisten. "Ich habe auf anwaltlichen Rat eine entschärfte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung der Anwaltskosten verfasst und an die gegnerische Anwaltskanzlei zurückgeschickt. Ich bin gespannt, ob adidas diese einfordert", beschrieb Tobias Karl, Betreiber von Kalles Homepage gegenüber c’t seinen Versuch, den hohen Kosten auch ohne Gerichtsverfahren zu entgehen. Die Rechtsabteilung von adidas war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (atr)