Verband gibt Ratschläge für Unternehmens-Weblogs

Unternehmen, die Weblogs für ihre Mitarbeiter betreiben, sollten sich der Risiken bewusst sein, meinen die Rechtsexperten des Bundesverbands Digitale Wirtschaft.

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"Unternehmen sollten bei der Einrichtung von sogenannte Corporate Blogs darauf achten, dass, wenn ein Nutzer 'über die Stränge schlägt', sich rechtliche Risiken ergeben." So lautet einer der Ratschläge des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) in einem kostenlosen Leitfaden, in dem er auf diese Risiken eingeht. Er führt Beispiele aktueller Rechtsprechung auf, verweist auf das seit Anfang dieses Monats geltende Telemediengesetz und zieht Rückschlüsse für die Übertragbarkeit auf Weblogs.

"Jeder Blogger sollte aus Gründen des Selbstdatenschutzes genau überlegen, was und wie er formuliert", fasst die Leiterin des Arbeitskreises Recht im BVDW Sabine Grapentin zusammen. "Unternehmen, die Corporate Blogs einsetzen wollen, sollten sich darüber im Klaren sein, in welchem Umfang sie bestimmte Inhalte kontrollieren müssen und möglicherweise dafür haften."

In allen bisherigen Fällen ist es laut BVDW rechtlich um den Konflikt zwischen Meinungs- und Pressefreiheit und dem (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht gegangen; meistens durch abwertende Äußerungen von und über Personen, Abbildungen gegen den Willen des Betroffenen sowie Bewertungen und Leistungsbeschreibungen über Produkte. "Nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung gilt die Faustregel, dass für Weblog-Anbieter nur bei einem konkreten Anlass eine spezielle Prüfungs- und Entfernungspflicht besteht", erläutert BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs. (anw)