EU-Kommission: Neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kommt 2013

Die Richtlinie soll laut Innenkommissarin Cecilia Malmström nicht allein, sondern zusammen mit der E-Privacy-Richtlinie angepasst werden. Quick Freeze komme nicht in Frage.

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Die EU-Kommission wird die überarbeitete Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich erst nächstes Jahr vorlegen. Das sagte die zuständige Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Als Grund gab sie an, die Richtlinie werde nicht allein, sondern zusammen mit der E-Privacy-Richtlinie angepasst. Laut dieser könnten nämlich Vorratsdaten nicht wie vorgesehen nur zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus verwendet werden, sondern auch für andere Zwecke. Auch werde Zeit gebraucht, da die Kommission noch Konferenzen mit den Interessengruppen einschließlich der Datenschützer abhalte. Wenn der Vorschlag vorliege, dann dauere es sehr lange, bis er verabschiedet ist.

Allgemein teilt Malmström nach ihren Aussagen die Sorge der deutschen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die ebenfalls Liberale ist, der Staat dürfe nicht auf die Telekommunikationsdaten aller Bürger zugreifen. Als die EU-Kommission 2011 die Richtlinie überprüfte, habe sich gezeigt, "dass die EU-Länder sie sehr unterschiedlich handhaben. Der Anwendungsbereich, die Speicherdauer, der Zugang zu den Daten, der Datenschutz, die Kostenübernahme – bei all dem gibt es Unterschiede. Ich bin fest entschlossen, das zu ergänzen". Der Bundesregierung habe die Kommission mitgeteilt, dass das Verfahren "Quick Freeze" nicht die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Es sei beispielsweise laut Bundesinnenministerium unmöglich gewesen, bei den Ermittlungen gegen den NSU Verbindungsdaten aus der Vergangenheit zu nutzen.

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung werde Malmström zusammen mit der EU-Kommissarin für die Digitale Agenda Neelie Kroes überarbeiten, die für E-Privacy zuständig ist. Dabei werde auch ein besserer Schutz angestrebt, damit Hacker nicht an die Daten kommen, die bei den Telekommunikationsfirmen gespeichert werden. Auch wolle sie sich die Speicherfrist, die bislang auf 24 Monate angesetzt ist, vornehmen und möglicherweise kürzen. Viele Mitgliedstaaten wollen laut Malmström sogar längere Speicherfristen. "In der Zwischenzeit sind die Mitgliedstaaten nicht von der Pflicht befreit zu erfüllen, was schon im Gesetzbuch steht. Das gilt überall in der EU", sagte Malmström zu dem Vorwurf von Leutheusser-Schnarrenberger, die neue Richtlinie hätte längst vorliegen sollen, anstatt dass Deutschland verklagt werde.

Die Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung von 2006 besagt, dass die Mitgliedsländer für die Speicherung von Telekommunikationsdaten mindestens für die Dauer von sechs Monaten sorgen müssen. In Deutschland ist sie bisher nicht in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt worden, weil das Bundesverfassungsgericht das 2008 in Kraft getretene Gesetz im März 2010 als verfassungswidrig kassiert hatte. (anw)