eCall: Auto-Notruf soll ab 2015 für Pkw verbindlich werden

Das System soll bei einem Unfall automatisch einen Notruf mit Fahrzeugposition absenden, um Zeit für Rettungsmaßnahmen zu gewinnen. Nachdem seine freiwillige Einführung gescheitert ist, fordern die EU-Parlamentarier jetzt Gesetze.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Nach dem Willen des Europäischen Parlaments sollen alle neuen Pkw in der EU bis 2015 mit eCall ausgestattet werden – einem System, das bei einem schweren Unfall automatisch einen Notruf auslöst und den Fahrzeugstandort durchgibt für den Fall, dass die Insassen dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Nach Ansicht der Abgeordneten könnten Rettungsdienste so schneller am Unfallort sein und in der "entscheidenden ersten Stunde" mehr Leben retten oder die Schwere von Verletzungen zu verringern.

Nachdem eine freiwillige Einführung des Systems gescheitert ist, fordert das Parlament die Europäische Kommission auf, sobald wie möglich Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um eCall in allen EU-Mitgliedstaaten bis 2015 verbindlich einzuführen. Im vergangenen Herbst hatte die Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten verfasst, um – gleichfalls bis 2015 – eCall für alle neuen Pkw und Kleintransporter vorzuschreiben, ohne Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge.

Verkehrsunfall auf deutscher Autobahn (Amateurbild)

(Bild: ssu)

In ihrer Entschließung bringen die Parlamentarier jetzt ihr Bedauern über Verzögerungen bei der freiwilligen eCall-Einführung zum Ausdruck. Obwohl es bereits einen Standard für den autonomen Notruf gebe, seien bislang gerade 0,4 Prozent der Autos in der EU damit ausgestattet. Die Abgeordneten appellieren an die Kommission, auch zu prüfen, die Notrufautomatik in nächster Zeit auf andere Fahrzeugtypen auszuweiten, wie zum Beispiel Motorräder, Busse und Lkw. In einer Übersicht der EU-Kommission zum Entwicklunsstand von eCall (PDF-Datei) vom April 2012 finden sich noch verschiedene offene "Feinziele", darunter Fragen der Zertifizierung von eCall-Hardware oder eines Trainings für die Mitarbeiter der Notrufzentralen.

Außerdem fordern die Volksvertreter, dass eCall keinesfalls dafür verwendet werden darf, um die Bewegungen einer Person zu überwachen oder ihren Standort festzustellen, solange kein Unfall vorliegt. In Branchenkreisen ist hingegen durchaus zu hören, dass die Versicherungswirtschaft lebhaft daran interessiert ist, anhand von Telemetriedaten Konkretes über die Risikobereitschaft einzelner Fahrer herauszufinden. Auf dieser Basis könnten sie individuelle Tarife erstellen, anstatt wie heute in der Kfz-Versicherung üblich, eine grobe Einstufung nach Fahrzeugtyp und -Leistung sowie Beruf, Geschlecht oder Alter der Fahrer vorzunehmen. (ssu)