Gesundheitsreformpolitik kontra Datenschutz
Die Preisgabe der zustimmungspflichtigen Teile des Gesundheitsreformgesetzes 2000 gefährdet Verbesserungen beim Datenschutz.
Die Kontroverse um das Gesundheitsreformgesetz 2000 gefährdet geplante Verbesserungen beim Datenschutz. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben an die Bundesregierung appelliert, einen patientenfreundlichen, politisch bislang völlig unstrittigen Gesetzesteil nun doch in den Bundesrat einzubringen.
Der Bundestag hatte in Folge früherer Kritik der Datenschutzbeauftragten die Regelungen zum Umgang mit den Daten der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich verbessert. Besonders die vorgesehene Pseudonymisierung des gesamten Abrechnungsverfahrens sei wegweisend für die Zukunft im Umgang mit Patientendaten. Damit könnten angestrebten Auswertungen medizinischer Daten zur Kostenkontrolle vorgenommen werden, ohne Belange des Patientengeheimnisses oder des Datenschutzes zu verletzen. Die Gefahr des "gläsernen Patienten" würde erheblich reduziert.
Dieser versichertenfreundliche Gesetzesteil ist jedoch im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die AusschĂĽsse des Bundestages haben ihn quer durch die Parteien befĂĽrwortet und so verabschiedet. Durch das "AufschnĂĽren" der Gesundheitsreform und die Preisgabe der zustimmungspflichtigen Teile drohe nun, dass diese Verbesserungen nicht umgesetzt werden. (nl)