US-Provider: Netzneutralität schränkt Meinungsfreiheit ein

Die US-Telcos Verizon und MetroPCS fahren gegen die Leitlinien des US-Regulierers FCC zur Netzneutralität schwere Geschütze auf. Die Firmen sehen dadurch ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt.

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Die US-Netzbetreiber Verizon und MetroPCS haben in ihrer Klage gegen die Leitlinien der Federal Communications Commission (FCC) zur Netzneutralität schwere Geschütze aufgefahren. Laut ihrer jetzt eingereichten Begründung hat die FCC keine Befugnis, um Vorgaben für ein offenes Internet zu machen. Auch verstoßen diese nach Ansicht der beiden Telcos gegen ihre verfassungsrechtlich verbrieften Rechte.

"Breitbandnetze sind die heutigen Mikrofone, über die ihre Besitzer ihre im Ersten Verfassungszusatz festgeschriebenen Rederechte ausüben", heißt es in der Eingabe. Es müsse den Betreibern daher möglich sein, abhängig vom Inhalt mehr oder weniger Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Netzbetreiber hätten zwar bislang in der Regel Datenpakete ohne Diskriminierung durchgeleitet. Ähnlich wie beim Herausgeber einer Zeitung liege es aber im Ermessen des Netzbetreibers, eigene Akzente in der "Berichterstattung" zu setzen. Schon 1994 habe der Oberste US-Gerichtshof entschieden, dass Auflagen zum Übertragen einzelner Fernsehsender für Kabelnetzbetreiber das Recht auf freie Meinungsäußerung berühren könnten.

Die FCC hatte Provider mit den Prinzipien im vergangenen Jahr verpflichtet, die Verbreitung "rechtmäßiger" Inhalte, Anwendungen und Dienste in ihren Leitungen sowie den Anschluss von Endgeräten nicht zu behindern. Der Regulierer untersagt es, beim Transfer legitimen Netzverkehrs "unangemessen zu unterscheiden". Spezielle Breitband-Zusatzdienste sowie der Mobilfunk bleiben in den Vorgaben zunächst außen vor.

Geht es nach Verizon und MetroPCS, sind die FCC-Regeln auch ein unangemessener Eingriff in ihre Eigentumsrechte: Der Staat mache damit Auflagen für die Verwendung ihrer Netze ohne angemessene Vergütung. Die Vorgaben zur Netzneutralität seien als eine Art permanentes Wegerecht auf privaten Breitbandinfrastrukturen zu interpretieren. Dritte dürften durch den Traffic, den sie verursachen, dauerhaft Teile der mit privatem Kapital aufgebauten Übertragungskapazität belegen. Bürgerrechtsorganisationen haben ebenfalls den Rechtsweg gegen die FCC-Auflagen eingeschlagen. Ihnen allerdings gehen diese nicht weit genug – vor allem im mobilen Internet. (ssu)