Händler will versteigertes Auto nicht liefern
Ein Autohändler aus Münster muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen im Internet unter Wert versteigerten Neuwagen nicht an den Höchstbieter abgeben will.
Ein Autohändler aus Münster muss sich vor Gericht verantworten, weil er einen per Auktion im Internet unter Wert versteigerten Neuwagen nicht an den Höchstbieter abgeben will. Damit verstoße der Händler gegen die Internet-Auktionsbedingungen, sagte der Anwalt des klagenden Bieters am Mittwoch Abend in Münster und korrigierte damit die zunächst vom Gericht gegebene Darstellung, wonach die Auktionsfirma die Beklagte sei. Dem für den 3. Dezember vor der Zivilkammer des Landgerichts Münster angesetzten Prozess wird wegen einer wachsenden Zahl von Auktionen im Internet grundsätzliche Bedeutung beigemessen.
Nach Gerichtsangaben hatte das Autohaus über ein Internet-Auktionsunternehmen am 27. Juli für einen neuen VW-Passat Variant im Wert von mehr als 45.000 Mark ein Mindestgebot von gerade einmal 10 Mark gefordert. Der Kläger sei als 963. Bieter mit 26.350 Mark der Höchstbieter gewesen und habe somit den Zuschlag erhalten. Dennoch habe er das Auto nicht bekommen. Gegenüber dem Kläger habe der Händler eingeräumt, die Veröffentlichung im Internet stelle kein verbindliches Kaufangebot dar. Zudem sei die Nennung von zehn Mark als Mindestgebot ein Irrtum gewesen. Die Auktionsbedingungen besagen jedoch laut Gericht, dass mit der Freischaltung der Angebotsseite im Internet automatisch die Annahme des höchsten wirksamen abgegebenen Kaufangebots erklärt wird. (cp)