Bundestag tritt für ein modernes Datenschutzrecht ein

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz begrüßt die einmütige Verabschiedung einer Entschließung, in der unter anderem ein modernes Datenschutzrecht gefordert wird.

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Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung (PDF-Datei) mit Stimmen aller Fraktionen eine Entschließung verabschiedet, in der ein modernes Datenschutzrecht gefordert wird. Auch tritt das Parlament für gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutzaudit, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur Genomanalyse ein. Weitere Punkte sind der Datenschutz in der dritten Säule der EU, beim internationalen Zahlungsverkehr, bei der Fluggastdatenübermittlung, beim Einsatz von RFID-Chips, bei der Tätigkeit von Auskunfteien und der elektronischen Gesundheitskarte. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung (PDF-Datei) des Innenausschusses zurück, der sich vorgestern mit dem 20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, befasst hat.

Schaar begrüßt in einer Mitteilung die Entscheidung des Bundestages. Er unterstreiche die Bedeutung, die dem Datenschutz in einer immer umfassenderen Informationsgesellschaft zukommt. "Ich freue mich, dass es bei allen Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall möglich war, eine so breite Übereinstimmung in vielen wichtigen Bereichen des Datenschutzes zu erzielen". Es werde das Grundrecht aller Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und der Mut gestärkt, weiter entschieden dafür einzutreten.

In der Entschließung kritisiert der Bundestag, dass "eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) an US-amerikanische Behörden übermittelt wurden, ohne zu klären, ob dafür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist". Er fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Datenübermittlung an ausländische Behörden zur Terrorbekämpfung die Grundsätze des Datenschutzes der EU sowie das Bankgeheimnis und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden gewährleistet sind. Im Juni vorigen Jahres war bekannt geworden, dass die das internationale Finanzdatennetz überwachen. (anw)