Bundestag will sich für mehr Datenschutz starkmachen

Der Innenausschuss des Parlaments hat einen interfraktionellen Beschluss entworfen, der die Modernisierung des Datenschutzrechts einfordert und den Transfer von Finanz- und Flugdaten sowie die Kontenabfrageregelung kritisiert.

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Der Innenausschuss des Bundestags hat einen interfraktionellen Beschluss entworfen, der unter anderem die Modernisierung des Datenschutzrechts einfordert und den Transfer von Finanz- und Flugdaten sowie die Kontenabfrageregelung kritisiert. Das entsprechende Papier hat die CDU/CSU-Fraktion am heutigen Donnerstag den innenpolitischen Sprechern der anderen im Parlament vertretenen Parteibündnisse sowie dem Ausschussvorsitzenden geschickt. Allgemein gehen die Abgeordneten damit auf den nicht mehr taufrischen Tätigkeitsbericht 2003/2004 des Bundesdatenschutzbeauftragten ein und leiten konkrete Forderungen daraus ab. Zuvor hatte in jüngster Zeit etwa die Innenexpertin der Grünen, Silke Stokar, das Thema Datenschutz mit einem Positionspapier sowie einem Fachgespräch wieder stärker forciert.

Mit dem formal noch zu bestätigenden Beschluss soll der Bundestag sein Pochen auf eine zügige Weiterentwicklung der Datenschutzgesetzgebung bekräftigen, zu der in den vergangenen sechs Jahren alle Anläufe im Sande verlaufen sind. Für einen modernen und innovativen Datenschutz sei es nun aber in Anbetracht neuer technologischer Entwicklungen mit ständig wachsenden Datenbeständen und deren zunehmender Vernetzung dringend erforderlich, die Reform rasch voranzutreiben. Ein leichter verständliches und übersichtliches Datenschutzrecht sei schließlich auch ein "wirtschaftlicher Standortvorteil". Die Abgeordneten wollen dabei an ihrer Forderung nach einem Datenauditgesetz festhalten. Sie erwarten ferner von der Bundesregierung, dass diese endlich ihren wiederholten Appell zur gesetzlichen Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes aufgreift.

In dem Beschlussentwurf bemängeln die Volksvertreter ähnlich wie das EU-Parlament, "dass eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) an US-amerikanische Behörden" ohne Klärung der Rechtsgrundlage übermittelt würden. Die Regierung soll sich hier für eine Lösung einsetzen, bei der das EU-Recht, das Bankgeheimnis sowie das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden gewährleistet sind. Auch bei der Verhandlung eines längerfristigen transatlantischen Abkommens zum umstrittenen Transfer von Fluggastdaten (Passenger Name Records, PNR) sei ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen, "insbesondere bei der Begrenzung der Datenübermittlung und der Zweckbindung". Generell soll sich die Regierung für eine zügige Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses zur Schaffung eines "hohen und harmonisierten Datenschutzstandards" im EU-Sicherheitsbereich innerhalb der deutschen Ratspräsidentschaft einsetzen.

Weiter ist in dem Entwurf davon die Rede, dass die Exekutive stärker auf den Daten- und Verbraucherschutz bei der Nutzung der RFID-Technologie achten soll. Die Bürger seien umfassend über den Einsatz von Funkchips zu informieren und mit der Möglichkeit zu versehen, verwendete RFID-Etiketten "dauerhaft zu deaktivieren". Mit Daten von Funkchips aus verschiedenen Produkten dürften zudem keine personenbezogenen Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können. Zu ihren Aktivitäten in diesem Bereich sowie möglichem gesetzgeberischen Handlungsbedarf soll die Regierung noch in diesem Jahr berichten. Im Auge behalten unter diesem Aspekt wollen die Parlamentarier auch die Bewertungen des Bundeskabinetts zur Stärkung der Rechtsposition der Betroffenen gegenüber "zentralen Auskunfteien und ihren Vertragspartnern". Schon zuvor hatte sich der Bundestag besorgt über die Auswüchse des entsprechenden Scorings für die Bonitätsprüfung ausgedrückt.

Für erforderlich halten die Abgeordneten weiter eine gesetzliche Regelung für den Bereich der Humangenetik, da sich der Einsatz von Genom-Analysen in den letzten Jahren nicht mehr auf die Verbrechensbekämpfung beschränke. Zugleich erinnern sie an die Zusage des Bundesfinanzministeriums, den Betroffenen auch gegenüber der Steuerverwaltung einen Anspruch zu den über sie gespeicherten Daten einzuräumen. Nachbesserungen seien auch bei den Befugnissen zur Kontendatenabfrage nötig. So sollte etwa ein Zeichnungsvorbehalt durch den Behördenleiter oder einer speziellen Führungskraft vorgesehen werden, "um Routineabfragen und Missbrauchsmöglichkeiten vorzubeugen". Ein "Maximum" an Datenschutz sei zudem bei der elektronischen Gesundheitskarte zu gewährleisten. Auch beim E-Government müsse dem Schutz persönlicher Informationen ein "hoher Stellenwert" eingeräumt werden. (Stefan Krempl) / (vbr)