US-Schüler verklagen Anti-Plagiatsdienst

Vier Schüler sehen durch die Archivierung ihrer Arbeiten in der Datenbank der Firma iParadigms ihre Copyrights verletzt.

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Zwei Schüler der McLean High School in Virginia sowie zwei Schüler einer High School in Arizona klagen vor dem Bundesgericht in Alexandria gegen einen Anti-Plagiatsdienst. Sie fordern von der Firma iParadigms wegen angeblicher Copyright-Verletzungen 900.000 US-Dollar Schadensersatz. Ihre Arbeiten würden verwendet, ohne dass sie dafür bisher eine Entschädigung erhalten hätten, lautet eine Begründung.

iParadigms bietet Schulen einen Dienst namens Turnitin an, der Plagiate aufspüren helfen soll. Zu den Turnitin-Kunden gehört auch das Fairfax County School Board, das für die McLean High School zuständig ist. Für den Abgleich von Referaten und anderen Arbeiten bemüht das Unternehmen außer Online-Quellen und externe Archive auch eine eigene Datenbank mit angeblich 22 Millionen Dokumenten. Geprüfte Arbeiten werden ihr hinzugefügt und mit einem digitalen Wasserzeichen versehen.

Daran stören sich die Kläger, deren Namen in einem Bericht der Washington Post nicht genannt werden, da sie noch minderjährig seien. Sie sehen darin eine Urheberrechtsverletzung, zumal einer der Kläger ausdrücklich angegeben habe, dass seine Arbeit nicht abgespeichert werden dürfe. Für ihre sechs von Turnitin archivierten Arbeiten verlangen die Kläger jeweils 150.000 US-Dollar.

Im September vorigen Jahres hatten 16 Schüler der McLean High School ein "Committee for Student Rights" als Protest gegen die Verträge ihrer Schulbehörde mit iParadigms gegründet. Dem Problem widmet sich auch eine eigene Website. Neben dem Copyright sehen die Schüler auch ihre Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt, da das System auf der Annahme beruhe, jeder sei schuldig, bis das Gegenteil bewiesen werde. Zudem werde auch der Datenschutz missachtet, da die Schüler keine Möglichkeit hätten, ihre Arbeiten aus der Datenbank zu entfernen. Mit dieser Beschwerde wandte sich das Kommitee im November vorigen Jahres an iParadigms.

Die Firma wollte das nicht auf sich sitzen lassen, ging im Dezember 2006 in die Offensive und verlangte vom Bundesgericht in Oakland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Als Argument brachte sie vor, dass die archivierten Arbeiten nicht weiter verbreitet oder veröffentlicht würden. Auch würden die Schüler nicht davon abgehalten, ihre eigenen Arbeiten weiter zu verwenden. Das Gericht hat darüber noch nicht entschieden.

In Europa gibt es ähnliche Bedenken gegen die Plagiatsfinder wie bei den US-Schülern: Der "IPR Helpdesk", ein von der EU-Kommission geförderter, europaweiter Auskunftsdienst zu Fragen der Intellectual Property Rights, trug auf Anfrage der deutschen Medienprofessorin Debora Weber-Wulff gegen das Versenden von Arbeiten ohne das Einverständnis der Studierenden "schwerwiegende Bedenken" vor. Denn die elektronische Übermittlung an einen Plagiatsdienst sei regelmäßig mit der Speicherung des Inhalts beim Empfänger verbunden und falle damit unter den Paragraphen 16 des Urhebergesetzes, der Vervielfältigungshandlungen grundsätzlich zustimmungspflichtig macht.

Siehe dazu auch:

(anw)