Mehr Verbraucherschutz beim ECommerce

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin will den Verbraucherschutz auf das Internet als Vertriebsweg zuschneiden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Maria Benning

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin will den Verbraucherschutz auf das Internet als Vertriebsweg zuschneiden. "Wenn Waren und Dienstleistungen im Internet bestellt werden, können Verbraucherinnen und Verbraucher sie in der Regel nicht vorher prüfen", erklärte sie. Ebenso wie bei Haustürgeschäften müsse daher auch bei elektronischen Bestellungen ein Widerrufsrecht gelten.

"Die Willenserklärung des Verbrauchers wird erst wirksam, wenn er sie nicht binnen einer Frist von 7 Werktagen widerruft", heißt es in dem Gesetzentwurf. In diesem Zeitraum können elektronisch abgegebene Bestellungen ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden. Ist die Ware schon bezahlt, muß der Verkäufer die Kaufsumme binnen Monatsfrist zurückerstatten.

Weiterhin enthält der Entwurf Regelungen über unverlangte Warensendungen, unerbetene Werbung und über die Verbraucherrechte beim Mißbrauch von Kredit- oder EC-Karten. Demanch handelt es sich bei unverlangt zugesandten Produkten oder Verträgen um eine Wettbewerbswidrigkeit. Wenn der Verbraucher zur Warensendung schweigt, stellt dies keine Annahmeerklärung dar -- selbst wenn der Absender erklärt, er werde Schweigen als Zustimmung bewerten. Zudem ist der Empfänger nicht zur Rücksendung verpflichtet; auch dann nicht, wenn ihm dies durch Beilegung von Rückporto nahegelegt wird. Der Gesetzentwurf kann auf der Web-Site des Bundesjustizministeriums eingesehen werden.

Die vom Bundesjustizministerium in Vorschlag gebrachten Gesetze sollen im Juni 2000 wirksam werden; sie beziehen sich daher nicht auf Verträge, die vor diesem Termin abgeschlossen wurden. (mbb)