Zypries garantiert Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses

Die Bundesjustizministerin sieht in der geplanten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung entgegen Kritik von Verbänden eine Verbesserung des Schutzes des Arzt-Patienten-Verhältnisses.

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Der Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses wird durch die geplante Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nach Auffassung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht verschlechtert. "Das Zeugnisverweigerungsrecht des Arztes bleibt uneingeschränkt erhalten" schreibt Zypries in einem Beitrag für das Deutsche Ärzteblatt. Auch die Verbote, Krankenunterlagen zu beschlagnahmen oder Arztpraxen akustisch zu überwachen, blieben bestehen.

Die Bundesärztekammer hatte gemeinsam mit dem Bundesverband Freier Berufe, der Bundeszahnärztekammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Deutschen Journalistenverband kritisiert, dass bei der geplanten Differenzierung des Zeugnisverweigerungsrechts Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete bessergestellt werden sollten als Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte und Journalisten. Zypries schreibt nun, der Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses werde mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sogar verbessert. Die Verbote, Krankenunterlagen zu beschlagnahmen oder Arztpraxen akustisch zu überwachen, blieben bestehen. Neu sei, dass die Erhebung und Verwertung von Erkenntnissen aus schon heute zulässigen Verkehrsdatenabfragen bei Telekommunikationsunternehmen und Observationen beschränkt würden.

Den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend werde die Informationserhebung und -verwertung bei Seelsorgern und Verteidigern verboten, ebenso bei Abgeordneten."Für alle anderen Berufsgeheimnisträger und damit auch für Ärzte gilt künftig ein relatives Verbot für die Erhebung und Verwertung von Erkentnissen", schreibt Zypries. Ermittlungen dürften nur durchgeführt werden, wenn sie verhältnismäßig seien. Zur Aufklärung einer Bagatelltat dürften Informationen aus dem Arzt-Patient-Verhältnis nicht erhoben werden. Als Verbesserung sieht Zypries die Änderung, dass auch bei der Aufklärung schwerster Straftaten nicht in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen werden dürfe. Wenn ein Patient mit seinem Arzt am Telefon beispielsweise über innerste Gefühle spreche, sei die Überwachung des Telefons unzulässig. Werde es dennoch abgehört, dürften die Informationen nicht in einem Strafverfahren verwendet werden. (anw)