Bürgerrechtler und Verbraucherschützer stellen Forderungen an Telemediengesetz

Stop1984, Verbraucherzentrale Bundesverband, der Virtuelle Ortsverein der SPD und andere fordern, dass Telemediendienste möglichst wenige persönliche Daten verarbeiten und die Verarbeitung transparent gestaltet wird.

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Zehn Gruppen der Zivilgesellschaft haben Vorschläge für das geplante Telemediengesetz vorgelegt, an dem zurzeit das Bundesministerium für Wirtschaft arbeitet. Die Verbraucher würden erwarten, dass sie im "virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben", schreiben sie in einer Mitteilung. Das sei zurzeit nicht gewährleistet: "Während jedermann öffentliche Bibliotheken, Buchläden und Kaufhäuser anonym betreten und nutzen kann, wird das Verhalten von Nutzern im Internet auf Schritt und Tritt aufgezeichnet. Während Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit Briefe ohne Absenderangabe verschicken können, müssen sie sich vor dem Versand von Emails selbst gegenüber kostenlosen Diensten identifizieren."

Es sei notwendig, dass Telemediendienste möglichst wenige persönliche Daten verarbeiten und die Verarbeitung transparent gestaltet wird, um die Privatsphäre und das Nutzervertrauen zu stärken. "Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Absenkungen des bisherigen Datenschutzniveaus müssen verhindert werden", postulieren die Gruppen. Weitere Forderungen sind die Abschaffung der Sperrungsverfügungen gegenüber Zugangsprovidern und eine klare Regelung der Reichweite des Telemediengesetzes in Abgrenzung zu anderen Gesetzen.

Die Gruppen sind der Große Bruder, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF), die Humanistische Union, das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit, no abuse in internet (naiin), das Netzwerk Neue Medien, STOP1984, Verbraucherzentrale Bundesverband und der Virtuelle Ortsverein der SPD. Sie gehen davon aus, dass neue Medien für das tägliche Leben immer wichtiger werden und zu einer "wichtigen Säule der Wirtschaft" heranwachsen. Die erfolgreiche Entwicklung der Telemediendienste hänge aber vom Vertrauen der Nutzer darauf ab, dass ihre Privatsphäre gewahrt bleibt.

Das geplante Telemediengesetz ist der zweite Schritt zur generellen Neuordnung des Rechtsrahmens in der Medienpolitik. Im ersten Schritt hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Kompetenz für den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien im Jugendmedienschutzstaatsvertrag konzentriert und damit in Länderhand gegeben. Nun sollen die bislang in zahlreichen Einzelgesetzen geregelten Bestimmungen zur Haftungsverantwortlichkeit von Providern und zum Datenschutz in Tele- und Mediendiensten zusammengeführt werden.

Siehe zur Neuordnung des Telemedienrechts: (anw)