Einstweilige Verfügung gegen Gmail

Der Inhaber der Marke "G-Mail...und die Post geht richtig ab" hat nach eigenen Angaben eine Verfügung erwirkt, die Google das Verwenden der Bezeichung "Gmail" und die Vergabe von gmail.com-Mailadressen in Deutschland untersagt.

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Von
  • Markus Schickore

Das Landgericht Hamburg hat laut einer schriftlichen Mitteilung von Daniel Giersch dem Suchmaschinenbetreiber Google das Verwenden der Bezeichung "Gmail" für seinen E-Mail-Dienst in Deutschland untersagt. Google sei es insbesondere auch verboten worden, deutschen Nutzern E-Mail-Adressen unter dem Domainkürzel gmail.com zur Verfügung zu stellen.

Die einstweilige Verfügung soll bereits am 13. Mai dieses Jahres auf Betreiben von Giersch hin ergangen sein, der Inhaber der Marke "G-Mail...und die Post geht richtig ab" ist. Giersch selbst ist derzeit für Anfragen nicht erreichbar. Google wiederum weiß nichts von einer einstweiligen Verfügung, da sie weder in Deutschland noch in den USA, dem Hauptsitz von Google, bislang eingegangen sei: Ein Sprecher von Google betonte gegenüber heise online, er könne daher noch nichts dazu sagen. Google hatte nach früheren Angaben mit Giersch verhandelt und versucht, eine Lösung im Namenskonflikt zu finden, konnte jedoch keine Einigung erzielen; Giersch selbst behauptet allerdings, es habe lediglich ein Angebot über den Verkauf seiner Rechte gegeben.

Giersch hatte Anfang des Jahres Gmail-Nutzern, die Einladungen für den Dienst auf eBay verkauft hatten, abgemahnt. Google benannte daraufhin seinen E-Mail-Dienst in Deutschland von Gmail in Google Mail um, verwendete allerdings weiterhin die Domain gmail.com auch für deutsche Nutzer. Da die Verfügung bei Google bislang nicht vorliegt, hat der Suchmaschinenbetreiber bislang auch keine Maßnahmen gegen die Registrierung deutscher Nutzer für den Mail-Dienst getroffen, der sich offiziell noch in der Beta-Phase befindet. Gegen die Verfügung kann Google, sobald sie der Firma vorliegt, Widerspruch einlegen. Dies würde dann zur Einleitung eines Hauptsacheverfahrens führen, in dem Google erstmals in der Sache angehört würde -- bislang konnte Google in dem Verfahren vor Gericht nicht Stellung beziehen. (Markus Schickore) / (jk)