Datenschützer lobt Änderungen im Berliner Meldegesetz
Zwei Vorschläge des Landesdatenschutzbeauftragten flossen in das neue Berliner Regelwerk ein. So können Berliner künftig bei An- oder Ummeldung darüber entscheiden, ob ihre Daten an Adressbuchverlage weitergegeben werden.
Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix begrüßt Änderungen im Meldegesetz der Hauptstadt, wonach deren Einwohner künftig etwa selbst über den Transfer ihrer Daten an Direktmarketer bestimmen können. Mit dem Inkrafttreten des neuen Regelwerks am vergangenen Samstag werden Dix zufolge "die Rechte der Einwohner erheblich gestärkt". In einem Interview hatte der Datenschützer nach der entsprechenden Weichenstellung im Berliner Abgeordnetenhaus bereits davon gesprochen, dass die Hauptstädter das "bürgerfreundlichste Meldegesetz" in Deutschland erhalten würden. Zuvor hatte er sich für einige Änderungen am Entwurf für die Novelle eingesetzt.
Zwei Vorschläge davon übernahm der Gesetzgeber, die laut Dix in der Bundesrepublik einmalig sind. So können die Berliner künftig bei An- oder Ummeldung darüber entscheiden, ob ihre Daten an Adressbuchverlage weitergegeben werden. Gleichzeitig dürfen sie bestimmen, ob die Informationen bei einer grundsätzlichen Freigabe in gedruckten oder elektronischen Verzeichnissen veröffentlicht werden dürfen. Die Hauptstädter sind auf diese Weise nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten besser in der Lage, unerwünschte Direktwerbung zu begrenzen. Zum anderen haben die Bürger erstmals die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens zu benennen, die im Unglücks- oder Todesfall zu benachrichtigen ist. Diese Angabe speichern die Behörden künftig direkt bei seinem Datensatz im Melderegister mit ab.
Mit einer weiteren Forderung konnte sich Dix nicht durchsetzen. Seinem Plädoyer zufolge hätte der Bürger auf Antrag von der Meldebehörde erfahren sollen, welchen anderen Stellen das Amt eine so genannte einfache Melderegisterauskunft erteilt hat. Zu dieser Auskunft gehören Name und Anschrift einer gemeldeten Person. Dix hatte sich dafür mit dem Hinweis auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen eingesetzt. Nicht abstellen können werden die Berliner auch die Post von der GEZ, die ihnen regelmäßig kurz nach einer An- oder Ummeldung ins Haus flattert. Dies wird der Gebühreneinzugszentrale laut Dix generell auf Basis einer Verordnung mitgeteilt. Gültigkeit erlangt dagegen mit der Reform des Meldegesetzes auch eine Bestimmung, dass sich Bürger künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über das Internet anmelden können und nicht mehr die Meldestelle aufsuchen müssen.
Bereits vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 21. Juni zum hamburgischen Meldegesetz festgestellt, dass Meldepflichtige der Weitergabe ihrer Daten für Marketingzwecke allgemein ohne Angabe von Gründen widersprechen können. Dix will sich nun dafür einsetzen, dass die entsprechenden neuen Berliner Regelungen sowie die Gerichtsauflagen in ein künftiges Bundesmeldegesetz übernommen werden. "Zudem sollte der Bundesgesetzgeber dafür sorgen, dass auch politische Parteien Meldedaten in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Adressaten erhalten", betont der Datenschützer. "Die bisherige Widerspruchsregelung ist völlig unzureichend und hat im Vorfeld der Wahlen in Berlin wieder zu zahlreichen Bürgerbeschwerden geführt." (Stefan Krempl) / (anw)