US-Warnhinweissystem für Copyright-Sünder verzögert sich weiter

Eigentlich sollten Tauschbörsennutzer in den USA von Mitte Juli an bei rechtswidrigen Tätigkeiten von Internetprovidern über ihre Vergehen aufgeklärt werden. Doch das Verfahren zu implementieren dauert noch an.

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Eigentlich sollten Tauschbörsennutzer in den USA von Mitte Juli an bei rechtswidrigen Tätigkeiten von Internetprovidern über ihre Vergehen aufgeklärt werden. Doch das sogenannte Six-Strikes-Verfahren zu implementieren dauert länger als geplant. "Wir wollen nicht starten, bevor wir zuversichtlich sind, dass das Programm verbraucherfreundlich ist", zitieren die Nachrichtenplattformen "TorrentFreak" und "Daily Dot" eine Sprecherin des Center for Copyright Information (CCI). Die im September 2011 von US-Medienkonzernen, Verbänden der Musik- und Filmindustrie sowie Teilen der Internetwirtschaft gegründete Einrichtung soll Nutzer über das Copyright informieren und Verstößen mit Warnhinweisen begegnen.

Ursprünglich sollten erste "blaue Briefe" an Urheberrechtssünder bereits Ende vergangenen Jahres verschickt werden. Damals war der Termin ohne Begründung auf unbekannte Zeit verschoben worden. Die CCI-Vertreterin zeigte sich zuversichtlich, dass es nun noch im Lauf des Jahres losgehen werde. Das CCI selbst werde dabei ein zentrales "Copyright Alerts System" betreiben. Die eigentlichen Verwarnungen würden einzelne Zugangsanbieter dann selbst versenden und damit beginnen, soweit es ihre Kapazitäten hergeben.

Möglicherweise mehrere Dienstleister sollen im Auftrag der Unterhaltungsindustrie nach verdächtigen Übertragungen im Internet Ausschau halten. Welche das sein werden, wurde noch nicht bekannt. Die Ergebnisse samt IP-Adresse sollen dem jeweiligen Provider übermittelt werden, der den Kunden zunächst in eine Datenbank einträgt und ein- oder zweimal verwarnt. Nach weiteren Anzeigen wird der Betroffene verpflichtet, die weiteren Warnungen zu bestätigen. Dabei können etwa Webseiten-Aufrufe auf eine spezielle Seite umgeleitet werden, Pop-up-Fenster aktiviert oder automatische Telefonanrufe gestartet werden. Sollte der Ertappte weiter auffällig werden, steht es den Rechteinhabern offen, rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten.

Dem Vernehmen nach gibt es nach wie vor Meinungsverschiedenheiten über den Prozess zwischen den beteiligten Zugangsanbietern und den Lobbygruppen der Entertainment-Industrie. Das CCI will eine Einigung durch Kooperation erzielen und das System zunächst durch eine unabhängige Schiedsstelle bewerten lassen. Harte Zeitvorgaben habe das CCI sich nie gesetzt. Berichten zufolge erleben Anbieter verschlüsselter Netzzugänge mithilfe der Technik "Virtual Private Network" gerade eine erhöhte Anfrage von US-Bürgern. Diese wollen offenbar sicher gehen, nicht beim CCI registriert zu werden. (anw)