Haft auf Bewährung für Angeklagten im Marburger Sex-Video-Prozess

Ein 40-Jähriger wurde am heutigen Montag vom Amtsgericht Marburg zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er aus Rache gegen seine Ex-Freundin ein privates Sex-Video sowie verfälschte Pornobilder im Internet veröffentlicht hatte.

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Von
  • dpa

Für das Verbreiten eines privaten Sex-Videos mit seiner Ex-Freundin im Internet ist ein 40-Jähriger vom Amtsgericht Marburg zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung bestraft worden. Der Angeklagte muss seiner Ex-Freundin zudem 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Aus Rache für die Trennung hatte der Mann nach Feststellung des Gerichts vom Montag den Film sowie 26 leicht verfremdete Bilder einer Pornodarstellerin, die seiner früheren Partnerin ähnlich sieht, in einer Tauschbörse angeboten. Er versah dies mit Beschimpfungen, dem vollen Namen der Frau, ihrer Adresse und Telefonnummer. Die Bilder sind bis heute weltweit ohne Alterskontrolle zugänglich.

Das Gericht befand den Angeklagten der Beleidigung, der Verbreitung von Pornografie sowie der Verletzung der Rechte am eigenen Bild für schuldig. Es sei technisch nicht möglich, die Dateien wieder aus dem Internet zu löschen, betonte Richter Mirko Schulte in der Urteilsbegründung. "Man wird an die elektronische Litfaßsäule geklebt und den Voyeuren zum Fraß vorgeworfen." Ein solcher Fall sei in Deutschland bisher nicht verhandelt worden. Die Ex-Freundin, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, werde ihren Namen ändern und umziehen, sagte Schulte. "Aber die Bilder werden sie immer verfolgen. Wenn jemand lächelt oder hinter vorgehaltener Hand wispert, wird sie vermuten, dass er auch den Film kennt."

Als die 43-Jährige plötzlich Anrufe und Mails fremder Männer erhielt, war sie auf die Pornobilder aufmerksam geworden. Mitschüler hatten zudem ihre Tochter darauf angesprochen. Der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, hatte die Tat an den drei Verhandlungstagen bis zuletzt bestritten – mit widersprüchlichen Angaben. "Wir sind aber überzeugt, dass er es war, weil der Sachverständige eindeutige Spuren auf seinem Rechner gefunden hat", erklärte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Auch nach ihrer Trennung Mitte 2003 hatten der Angeklagte und die heute 43-jährige Frau noch intime Kontakte. Bei einem dieser Treffen hatte der Mann heimlich Aufnahmen gemacht, die das ehemalige Paar beim Oralsex zeigen. Dass seine Ex-Freundin bald darauf einen neuen Partner fand, habe der 40-Jährige als "narzisstische Kränkung" empfunden, sagte Schulte. Daraufhin habe der Mann den Film ins Internet gestellt und die Bilder der Pornodarstellerin mit schwarzem Balken versehen sowie mit Beleidigungen und den persönlichen Daten der Frau unterlegt.

Ein erster Prozesstermin Ende Juli war geplatzt, weil der Angeklagte aus Angst vor der öffentlichen Aufmerksamkeit aus dem Gericht geflüchtet war und sich erst Stunden später der Polizei gestellt hatte. (dpa) / (pmz)