Kabinett segnet Anti-Terror-Datei ab

Beim Bundeskriminalamt soll künftig ein Datenspeicher angelegt werden, der mit Terrorismus-Informationen von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder gefüttert wird.

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Von
  • Detlef Borchers

Unter dem Namen "Gemeinsame-Dateien-Gesetz" hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder beschlossen. Kernstück des Entwurfs ist die Einrichtung der umstrittenen Anti-Terror-Datei (ATD) als Kombination einer "Index"- und einer "Volltextdatei". Daneben werden mit dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz aber auch die Einrichtung und der Betrieb von so genannten "Projektdateien" abgesegnet. Projektdateien sollen befristete Datensammlungen sein, die Polizei und Nachrichtendienste gemeinsam anlegen dürfen, wenn sie in besonderen Situationen gemeinsame Arbeitsgruppen im "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) bilden. In den Erläuterungen (PDF-Datei) zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz heißt es, dass die Projektdatei nur anlassbezogen eingerichtet werden darf, während die Anti-Terror-Datei (ATD) ein langfristiger Datenspeicher ist.

In einer Presserklärung zur Anti-Terror-Datei wird die beschlossene Dateistruktur als "intelligente Kombination von Index- und Volltextlösung" bezeichnet. Die Datei soll im ersten Schritt die Informationen liefern, um eine gesuchte Person zu finden. In einem weiteren Schritt wird angezeigt, welche Behörde über "erweiterte Grunddaten" verfügt, die nach dem Prinzip der "verdeckten Speicherung" selbst nicht unmittelbar einsichtig sind. Dann sollen sich die Behörden miteinander in Verbindung setzen können und eventuell diese verdeckten Daten austauschen. Jedoch heißt es in der Erläuterung zu den erweiterten Grunddaten: "Die in der Anti-Terror-Datei vorhandenen Informationen können im Eilfall auch unmittelbar für Sofortmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Anschläge genutzt werden. Zu diesem Zwecke können die Informationen sekundenschnell per Knopfdruck übertragen werden." Mit welcher Prozedur das Datenbanksystem in den Eilfall-Abfragezustand gesetzt wird, ist nicht erläutert. Dennoch soll die grundgesetzlich geforderte Trennung von Polizei- und Geheimdiensten erfüllt sein. Gegenüber dem Fernsehsender n-tv hat Bundesdatenschützer Peter Schaar in einer Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss bereits bezweifelt, dass die Trennung der Dienste wirklich gegeben sei.

Auch die Belange des Datenschutzes sollen berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Zugriff auf die ATD protokolliert wird. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Datenschutzbehörden der Länder sollen jederzeit datenschutzrechtliche Kontrollen durchführen können. Daneben sollen Betroffene die Möglichkeit haben, über das Bundeskriminalamt "Auskünfte" zu bekommen, was über sie gespeichert ist. Der Standort der Datei ist beim Bundeskriminalamt.

In der Diskussion um die Anti-Terror-Datei wurde kritisiert, dass unter den erweiterten Daten die Religionszugehörigkeit gespeichert werden soll. Dieser Passus wurde als grundgesetzwidrig bezeichnet. Wie in den Erläuterungen zum Gemeinsame-Dateien-Gesetz ersichtlich ist, wird neben der Volkszugehörigkeit die Religionszugehörigkeit nur dann gespeichert, wenn dies im "Einzelfall erforderlich" ist. Nähere Erläuterungen zum "Einzelfall" sind noch nicht verfügbar.

Ein weiterer umstrittener Punkt war die Frage, wie die sehr unterschiedlichen "erweiterten Grunddaten" der einzelnen Behörden in einer Datei zusammengefasst werden können, ohne dass eine "Datenmüllhalde" entsteht. Dazu heißt es in der Erläuterung, "dass diese [Angaben] nicht freihändig in die Datei eingegeben werden, sondern eine bestimmte Auswahl von Angaben (Kataloge) angeboten wird, aus denen die eingebende Behörde auswählt." Durch diese Standardisierung soll die Recherchefähigkeit der erweiterten Grunddaten sichergestellt sein. (Detlef Borchers) / (pmz)