Antrag auf Sammelklage gegen US-Musikindustrie [Update]

Die vom Verband der US-Musikindustrie zuvor erfolglos verklagte Tanya Andersen hat den Spieß umgedreht und will für ihr Verfahren gegen die RIAA nun den Status einer Sammelklage erreichen.

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Das könnte unangenehm werden. Das Verfahren einer alleinerziehenden Mutter gegen den Verband der US-Musikindustrie (RIAA), der die vier Major-Labels ("Big Four") und damit nach eigenen Angaben 90 Prozent des US-Musikmarktes repräsentiert, nimmt eine für die Plattenbosse potenziell schmerzhafte Wendung: Andersen will das Verfahren gegen die RIAA, das Label Atlantic und andere sowie die Dienstleister MediaSentry (Ermittlungen) und Settlement Support Center (Vergleichsabwicklung) als Sammelklage führen. Damit würde der Prozess stellvertretend für mehrere tausend weitere, von der RIAA der angeblichen Urheberrechtsverletzung beschuldigte Personen gelten.

Sollte der Richter die Sammelklage zulassen, steht für die Big Four damit viel auf dem Spiel. Denn im Rahmen der beispiellosen Klagewelle, mit der die Musikindustrie vermeintliche Filesharer in den USA überzogen hat, haben sich nur wenige der Betroffenen bisher erfolgreich und öffentlichkeitswirksam gegen die Anschuldigungen zur Wehr gesetzt – darunter auch Andersen. Die Taktik des Verbandes, durch massive Klagedrohungen und hohe Streitwerte es gar nicht zum Prozess kommen zu lassen, ging in den meisten Fällen auf. Ein außergerichtlicher Vergleich über einige tausend US-Dollar und eine Unterlassungserklärung reichten der RIAA. Ein Prozess ist offenbar gar nicht im Sinne der Kläger: Der kostet Geld und birgt Risiken.

Dabei haben die klagenden RIAA-Anwälte selten mehr in der Hand als eine IP-Adresse, über die zu einem bestimmten Zeit angeblich urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wurde. Diese "Beweise" liefert der Dienstleister Media Sentry, so etwas wie das US-Pendant der in Europa in ähnlicher Mission auftretenden Logistep oder Pro Media. Doch zweifeln Kritiker und die Anwälte der Betroffenen die Beweiskraft der von Media Sentry gelieferten Daten an. Eine IP und ein Dateiname, argumentieren die Juristen, reichten als Beweis weder für die aktive Beteiligung einer bestimmten Person (in diesen Fällen zumeist der Anschlussinhaber) noch für den tatsächlichen Inhalt der Datei.

Von einer "Schleppnetztaktik" der Musikindustrie spricht Rechtsanwältin Daliah Saper, die für zwei ihrer Mandanten die Einstellung eines RIAA-Verfahrens erreichte. Zwei Jura-Professoren der Havard Law School sehen in dem Vorgehen des Musikverbandes, mit der Androhung ernster Konsequenzen einen außergerichtlichen Vergleich zu befördern, Parallelen zum klassischen Schulhofschläger, der Angst und Schrecken vor allem dadurch verbreitet, dass er sich grundsätzlich mit Schwächeren anlegt. Die Harvard-Leute könnten sich das deshalb leisten, meint der in Sachen RIAA erfahrene New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman, weil die Musiklobby nicht den Mut habe, sich mit der Elite-Uni anzulegen: "Sie hacken lieber auf den Schwachen und Hilflosen herum und nicht auf denen, die sich wehren." Inzwischen muss auch die RIAA einräumen, dass die Prozesswelle zu "Reibung und Schlagzeilen" führt. Für den Verband ist sie aber "notwendiger Teil einer größeren Gleichung" – also der Gesamtstrategie gegen Filesharing und "Piraterie".

In den Fällen, in denen sich die Beschuldigten davon nicht überrumpeln lassen, kommt es der RIAA deshalb offenbar darauf an, ein rechtskräftiges Urteil gegen sich zu vermeiden. Denn im Präzedenzrecht der USA wird jede Entscheidung eines Bundesgerichts gegen die RIAA Einfluss auf die vielen anderen Verfahren haben. Auch deshalb führen RIAA-Anwälte auch in Verfahren, die in der Hauptsache längst erledigt sind, noch weiter einen Kleinkrieg um wichtige Detailfragen – zum Beispiel ob die Klage rechtskräftig abgewiesen wird oder ob nicht ein Versprechen der RIAA reicht, in dieser Sache nie wieder zu klagen. Selbst in dem Verfahren gegen Deborah Foster, in dem die RIAA eine schwere Schlappe einstecken musste, verzögert der Verband die vom Richter angeordnete Erstattung von Fosters Anwaltskosten bisher – will nach eigenen Angaben aber innerhalb der kommenden zehn Tage zahlen.

Ein Sammelverfahren, wie jetzt von Andersens Anwalt Lory Lybeck angestrengt, könnte für zehntausende Klagen, mit der die RIAA bisher US-Bürger überzogen hat, gelten. Lybeck fordert Strafgeld und Schadensersatz sowie Übernahme von Anwalts- und sonstigen Kosten. Das könnte insgesamt kostspielig werden: Im Verfahren gegen Foster hatte der Richter die Anwaltskosten auf rund 68.000 US-Dollar festgesetzt und war damit der RIAA nach Meinung beobachtender Juristen noch ziemlich entgegen gekommen. In der jetzt erweiterten Gegenklage fährt Andersen eine Reihe dicker Geschütze auf: Verschwörung, Betrug, Missbrauch des Urheberrechts, Rechtsmissbrauch, Verstoß gegen das Gesetz gegen Computermissbrauch sowie Verstöße, die unter das Gesetz für Delikte der organisierten Kriminalität fallen.

[Update: Sollte das Gericht die Sammelklage zulassen, könnte das ein "ernsthaftes Problem für die Klage-Kampagne der RIAA darstellen", meint auch Beobachter Beckerman. In den vergangenen vier Jahren sei wiederholt gefordert worden, das wirtschaftliche Ungleichgewicht in diesen Fällen mit einer Sammelklage auszugleichen. Allerdings macht sich der New Yorker Anwalt wenig Hoffnungen, dass es zu einer schnellen Entscheidung kommt. "Wie ich die RIAA kenne, wird sie wahrscheinlich beantragen, die Klage abzuweisen", sagt er gegenüber heise online. "Man kann also damit rechnen, dass es einige Jahre dauern wird, bis das durch ist." Bis dahin könne die Klagewelle längst abgeebbt sein, weil sie schlecht für das Geschäft der Musikindustrie sei. "Früher oder später werden das auch die Aktionäre der großen Plattenfirmen realisieren, wie es der Rest der Welt längst hat."]

Auch die Ermittlungsmethoden von Media Sentry werden in der Klageschrift genauer unter die Lupe genommen. Der Dienstleister schnüffele in der Privatsphäre der US-Bürger herum, ohne dass die Online-Detektive dafür die notwendige Lizenz für Privatermittler vorweisen könnten. Damit verstoße Media Sentry gegen geltendes Recht und die zahllosen Verfahren der RIAA basierten so auf "illegalen Ermittlungen". Zudem missbrauche der Musikverband das Rechtssystem, um mit zahllosen Klagen gegen Unbekannt ("John Doe") an die Namen der Anschlussinhaber zu kommen, denen die fraglichen IP-Adressen zugeordnet waren. Die Strafanzeigen würden dann sofort wieder fallen gelassen, ohne dass der Betroffene von dem Verfahren überhaupt Kenntnis erlangt habe. Dann folge das Vergleichsangebot oder eine Zivilklage.

Dieses Verfahren zur Ermittlung mutmaßlicher Filesharer ist auch deutschen Staatsanwälten bekannt. Auf ihren Schreibtischen türmen sich die Klageschriften der Musikindustrie. Das Amtsgericht Offenburg hatte zuletzt die Auskunftsersuchen an Provider der dortigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt. Auch andere Staatsanwaltschaften sehen das so. Bei ein paar Songs, um die es in den Filesharing-Klagen in der Regel geht, sei das öffentliche Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung eher gering, meinen die Ankläger in Hannover. Besonders deutlich wurde die Berliner Staatsanwaltschaft in ihrer Ablehnung einer Strafanzeige zur Ermittlung von über 9000 IP-Adressen: Die Rechteinhaber wollten sich "unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen". (vbr)