.eu-Domains sind europäischen Firmen vorbehalten

Außereuropäische Unternehmen können nicht EU-Firmen vorschicken, um eine .eu-Domain zu beantragen, wenn letztere nicht Lizenznehmer der Marke sind, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

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Unternehmen, die eine Marke als .eu-Domainnamen anmelden, müssen diese auch selbst gewerblich nutzen und in der Europäischen Union ansässig sein. Das entschied (PDF-Datei, Rechtssache C-376/11) der Gerichtshof der Europäischen Union. Er folgte damit dem im Mai von der EU-Generalanwältin Verica Trstenjak gestellten Schlussantrag in diesem Verfahren.

Der belgische Kontaktlinsen- und Brillenanbieter Pie Optiek hatte gegen die belgische Beraterfirma Bureau Gevers geklagt. Die US-amerikanische Firma Walsh Opticals hatte Bureau Gevers genutzt, um den während der Sunrise-Phase 2006 bei der EU-Vergabestelle Eurid eine eu.-Domain zu beantragen. Bureau Gevers bekam den Zuschlag für die Adresse lensworld.eu. Der belgische Konkurrent Pie Optik, der wie Walsh Opticals Sehhilfen im Internet verkauft, musste verzichten, weil er den Antrag später gestellt hatte.

Für nichteuropäische Firmen sind die .eu-Adressen nicht gedacht. Sie können allerdings einen Lizenznehmer ihrer Marke aus der EU vorschicken, der die gleichen Produkte vertreibt. Hier habe aber keine Lizenzbeziehung zwischen Walsh Opticals und Bureau Gevers vorgelegen. Der Antrag war lediglich so etwas wie eine Dienstleistung, die Gevers für Walsh erbrachte. Damit hätte Gevers den Zuschlag nicht bekommen dürfen. (mit Material von dpa) / (anw)