USK wehrt sich gegen Kritik an ihrer Arbeit

Die Forderung des niedersächsischen Innenministers Schünemann, die Einstufung von Altersfreigaben für PC-Spiele müsse künftig in staatliche Hände gegeben werden, können die Mitarbeiter der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) nicht nachvollziehen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Wenige Tage nach der Kritik des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann an einer möglicherweise zu laxen Klassifizierung von Computerspielen mit gewaltverherrlichenden Inhalten, hat sich nun die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) zu Wort gemeldet. Man sei erstaunt, dass Herr Schünemann die Selbstkontrolle der Hersteller als unzureichend einschätzt und die Forderung aufstellt, die Einstufung von Altersfreigaben für PC-Spiele müsse künftig in staatliche Hände gegeben werden, heißt es in einer von der USK herausgegebenen Stellungnahme. Die Bundesregierung habe der USK jüngst ausdrücklich "eine hohe Qualität bei der Altersfreigabe von Computerspielen" attestiert.

Innenminister Schünemann hatte angekündigt, gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KfN) untersuchen zu wollen, wie der Jugendschutz in Sachen Computerspiele verbessert werden könne. Überprüft werden solle zunächst, nach welchen Kriterien die USK bisher Altersfreigaben für Spiele erteilt habe. Mitarbeiter des KfN sollen dann quasi im Selbsttest 90 Computerspiele mit unterschiedlichen Alterseinstufungen nachspielen. Auf Grundlage der Ergebnisse des Forschungsprojekts würden anschließend Vorschläge an die Innenministerkonferenz gehen, wie die Kontrolle und die Klassifizierung von so genannten Killerspielen geändert werden könnten.

Nach Einschätzung der USK hat Deutschland auf dem Gebiet der Computerspiele bereits heute "den verbindlichsten Jugendschutz unter den demokratischen Rechtsstaaten der Welt". Viele Computerspiele würden wegen der strengen Kriterien hierzulande erst gar nicht angeboten. Und in keinem anderen Land werde jedes Spiel vor der Altersfreigabe durch ein Gremium unabhängiger Experten begutachtet und bewertet. Unkommentiert stehen lassen will die USK auch nicht die Äußerungen des Leiters des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, der sich unter anderem darüber echauffiert hatte, dass gewaltverherrlichende Spiele, in denen es ums Töten geht und Blut fließt, überhaupt auf dem Markt sind.

"Die Verbreitung gewaltverherrlichender Spiele ist in Deutschland laut § 131 StGB schon jetzt verboten", erläutert die USK. "Wenn Herr Prof. Pfeiffer entdeckt hat, dass solche Spiele 'auf dem Markt sind', das heißt öffentlich angeboten oder zugänglich gemacht werden, sollte er das der Staatsanwaltschaft melden." Ehe die USK ihre eigentliche jugendschützerische Aufgabe wahrnehme, prüfe sie, ob ein Spiel gegen die einschlägigen Regelungen des Strafgesetzbuches, insbesondere auch des § 131, verstößt. Eine konkrete Beanstandung dieser Tätigkeit sei der USK bislang nicht bekannt. Zuständig dafür, die Verbreitung solcher strafrechtlich relevanten Spiele zu verhindern, seien zunächst die Sicherheitsbehörden und damit die Innenminister der Länder und des Bundes. Die Prüfung, ob hier Vollzugsdefizite gegeben sind und dann hierfür Zuständige zur Verantwortung zu ziehen sind, sei nicht Aufgabe der USK. (pmz)