Heftige Kritik an Schäubles Vorstoß zu Grundgesetzänderung

Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Hinblick auf die geplante Online-Überwachung von Computern ins Spiel gebrachte Grundgesetzänderung stößt bei Koalitionspartner SPD und der Opposition auf vehementen Widerstand.

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  • dpa

Mit seiner Überlegung zur Änderung des Grundgesetzes hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die ohnehin heftige Kritik an seinen Plänen für heimliche Computer-Durchsuchungen noch angefacht. Möglicherweise sei eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig, "um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", hatte Schäuble dem Handelsblatt (Donnerstagsausgabe) gesagt. Über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gesprochen.

Zypries wies Schäuble allerdings in die Schranken. Der Vorstoß sei "verfassungsrechtlich höchst bedenklich", sagte sie dem Spiegel. Zypries bezeichnete die bestehenden Anti-Terror-Maßnahmen als ausreichend. Sie warnte davor, "öffentliche Debatten zu führen, die den Menschen Angst machen und sie in die Irre führen". Der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter nannte es eine "Ungeheuerlichkeit", das Grundgesetz ändern zu wollen, wenn man merke, dass es einem Schranken setze. "Dazu werden wir Schäuble nicht die Hand reichen", sagte er der Financial Times Deutschland.

Auch die Opposition übte heftige Kritik. Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, warf Schäuble puren Aktionismus vor. "Der beste Datenschutz ist inzwischen die Datensammelwut des Staates, denn das kann man nicht mehr auswerten", sagte die ehemalige Bundesjustizministerin dem Deutschlandradio Kultur. Die Vizechefin der Linksfraktion, Petra Pau, mahnte Schäuble, das Grundgesetz sei "kein Spielzeug für Sicherheitsfanatiker".

Grünen-Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele hielt Schäuble in der Netzeitung vor, "einen erheblichen Schritt hin zum Kontrollstaat" zu machen. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, sagte der in Erfurt erscheinenden Thüringer Allgemeinen: "Nicht alles, was technisch möglich ist, darf getan werden – sonst sind wir nicht besser als jene, die wir bekämpfen." Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, sagte, "online darf nicht erlaubt sein, was offline verboten ist".

Unterstützung erhielt Schäuble hingegen aus der Unionsfraktion. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bezeichnete in der Netzeitung den heimlichen Zugriff auf Computer als unerlässlich für die Verbrechensbekämpfung. Innenpolitiker Ralf Göbel (CDU) betonte, eine Grundgesetzänderung habe keinen Abbau von Grundrechten zur Folge. Vielmehr würde sie erstmals Regelungen für Online-Durchsuchung schaffen und somit den Grundrechtsschutz erweitern.

Schäuble will Ermittlern einen heimlichen Zugriff auf Computer via Internet ermöglichen. Zudem forderte er unter anderem, Fingerabdrücke nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen. Befürchtungen, die Daten könnten unkontrolliert von Sicherheitsbehörden abgerufen werden, seien unbegründet.

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:

(dpa) / (vbr)