Bayerische Justizministerin sieht wachsende Unterstützung für Online-Durchsuchung

Die CSU-Politikerin hat heimliche Online-Durchsuchungen erneut im Kampf gegen Kinderpornographie gefordert; das Vorgehen bei der angeblich bisher einzig von einem BGH-Richter genehmigten Online-Durchsuchung schürt aber weitere Zweifel unter Experten.

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Bayerns Justizministerin Beate Merk sieht Anzeichen dafür, dass sich Experten verstärkt für die heftig umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen aussprechen. "Erfreulicherweise gibt es zunehmend Unterstützung für diese Forderung, je mehr sich die Diskussion versachlicht", erklärte die CSU-Politikerin in einer Mitteilung. Die Ministerin bemühe sich zugleich selbst, zu einer ruhigeren Debatte rund um die Netzbespitzelungen beizutragen und dabei mit einem Missverständnis aufzuräumen: Oft werde behauptet, man komme bei der Verfolgung oder Abwehr schwerer Straftaten auch mit einer "klassischen" Hausdurchsuchung weiter. Das stimme aber nicht. Zur Begründung führte Merk aus: "Denn häufig stehen die Ermittler vor dem Problem, dass sie zwar wissen, dass verbotene Inhalte ins Netz gespeist werden, aber nicht, wo der Server genau steht." Zudem würden die Drahtzieher bei der Beschlagnahme eines Rechners vorgewarnt. So könne man nicht über einen längeren Zeitraum hinweg beobachten, "wo die Quelle liegt".

Für die Ministerin ist die verdeckte Ausforschung von Festplatten und anderen informationstechnischen Systemen vor allem im Kampf gegen die Kinderpornographie wichtig. Angesichts des Schlags der Polizei in Baden-Württemberg gegen einen weltweit operierenden Kinderporno-Tauschring im Internet und des jüngsten Falls eines 31-jährigen Münchners, der im Verdacht stehe, via Internet junge Mädchen sexuell genötigt zu haben, betonte Merk: "So erfreulich solche Ermittlungserfolge sind, werfen sie doch zugleich ein Licht auf die wahrscheinlich hohe Dunkelziffer derjenigen, die Kinder über das Internet sexuell missbrauchen". Damit Polizei und Staatsanwaltschaft dagegen angemessen vorgehen könnten, "brauchen wir jetzt endlich eine Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung". Nur so könnten die dahinter stehenden Netzwerke umfassend aufgedeckt werden.

In der Fachdebatte ist derweil angesichts der zahlreichen offenen Fragen wenig von der von Merk ausgemachten Befürwortung von Online-Razzien zu spüren. Wenig euphorisch äußerte sich etwa der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, in einem Interview mit der Jungen Welt. Demnach befindet sich seine Vereinigung zu der umkämpften Maßnahme noch in der Meinungsfindung. Klar sei jedoch, "dass wir derartige Maßnahmen unterlassen müssen, wenn die Mehrheit der Bevölkerung sie ablehnt". Hinzu komme, dass es für die verdeckte Ermittlungsform gute Gründe geben müsse. Erst wenn "die Politik alle Karten auf den Tisch" gelegt habe, "werden wir uns endgültig positionieren". Zugleich sprach sich Freiberg dafür aus, den viel kritisierten Anti-Terrorparagraphen 129a Strafgesetzbuch entgegen dem Ansinnen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) "konkreter" zu fassen.

Als "höchst problematisch" hat heimliche Online-Durchsuchungen zudem der Berliner Strafrichter Ulf Buermeyer gegenüber dem ORF bezeichnet. Hierzulande gelte die Unverletzlichkeit der Wohnung, der auch Computer zugerechnet werden müssten, "wenn sie in der Privatwohnung oder im Büro stehen". Auch "ein formal rechtsstaatliches Verfahren mit richterlicher Anordnung" stoße da rasch an die Grenzen der Verfassung. Die Fahnder müssten demnach etwa nachweisen, dass ihr Vorgehen der Abwehr schwerer Straftaten dient. Möglicherweise würden sich Politiker und Ermittler aber Hoffnung machen, "dass die rechtlichen Schranken irgendwann fallen werden, wenn die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung erst einmal besteht. Das Argument der Terrorabwehr wäre dann eher Bestandteil einer Salamitaktik."

Zuvor war Buermeyer in einer rechtswissenschaftlichen Abhandlung des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme zum Schluss gekommen, dass die Online-Durchsuchung zwar theoretisch ein "scharfes Schwert" der Fahnder werden könnte. Praktisch wäre dieses aber aufgrund technischer und organisatorischer Probleme gerade gegen intelligente Täter – also die eigentlichen "Gefährder" – kaum wirksam zu führen. Der Jurist verweist an diesem Punkt auf das Scheitern der seiner Informationen nach bisher einzigen von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigten entsprechenden Online-Überwachung. Bei dem Versuch hätten die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen, "die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers". Installiert habe der ins Visier Genommene die Software aber nicht.

Wirksam anzuwenden wären Online-Durchsuchungen angesichts der komplexen "Infiltration des ins Visier genommenen Systems" laut Buermeyer regelmäßig nur gegen "virtuelle Eierdiebe" vom Schlage eines "amateurhaft agierenden eBay-Betrügers". Wer hingegen Anschläge vom Zuschnitt des 11. September 2001 logistisch abwickeln könne, dem sei jedenfalls nach der aktuellen breiten öffentlichen Diskussion der Online-Überwachung ohne weiteres zuzutrauen, einige wenige Gedanken auf EDV-Sicherheit zu verwenden und sich vor dem so genannten Bundestrojaner zu schützen. Angesichts der Eingriffsdichte und der Bedeutung des Computers für Leben und Privatsphäre des Einzelnen unterliege schließlich auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Zugriffsoptionen zumindest erheblichen Zweifeln.

Die heimliche Online-Durchsuchung von Computern stößt bei vielen Datenschützern und Juristen auf Skepsis. Sie melden grundsätzliche Bedenken an und warnen vor eventuell angestrebten Grundgesetzänderungen. Siehe dazu:

Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)