WIPO befürwortet Leistungsschutz für Rundfunk

Nach dem Willen des Urheberrechtsausschusses der World Intellectual Property Organisation (WIPO) soll 2014 ein Leistungsschutzrecht für Rundfunksender eingeführt werden.

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Von
  • Monika Ermert

Der Urheberrechts-Ausschuss der World Intellectual Property Organisation (WIPO) in Genf hat sich dafür ausgesprochen, 2014 ein eigenes Leistungsschutzrecht für Rundfunkanbieter und Kabelnetzbetreiber einzuführen. Indien und Japan hatten zu bedenken gegeben, dass noch nicht einmal über den Anwendungsbereich Einigkeit herrsche. Umstritten bleibt die Definition des Rundfunks in Zeiten des Internetstreamings.

Dass Rundfunkanbieter auf zusätzlichen Schutz angewiesen seien, ist nach Ansicht verschiedener Bibliotheksverbände nicht erwiesen. Stuart Hamilton vom Internationalen Bibliotheken-Verband IFLA verwies darauf, dass bestehende Gesetze bereits Schutz für Rundfunksignale böten. Ein auf das bestehende Urheberrecht aufgesetzter Schutz werde den Zugang zu Inhalten, auch solchen in der Public Domain, nur weiter erschweren.

Die Bibliotheksverbände gehören zu denen, deren Ansprüche auf Beschränkungen des Urheberrechts in Genf gewürdigt wurden. Ein Arbeitspapier führt elf Bereiche auf, die geregelt werden sollen. Dazu gehören Parallelimporte, die weniger zahlungskräftigen Entwicklungsländern einen preisgünstigeren Einkauf von Verlagsprodukten aus dem Ausland erlauben sollen. Vergleichbare Regeln fordern afrikanische und asiatische Länder dringend auch für Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

US-Vertreter Justin Hughes rief dazu auf, sich erst einmal auf einzelne Themen zu konzentrieren, um einen Fortschritt der Verhandlungen bei den nächsten Sitzungen überhaupt möglich zu machen. Die US-Regierung möchte am liebsten zuerst über Bibliotheksausnahmen zur Erhaltung von Werken und über die Haftungseinschränkung für Bibliothekare sprechen. (vbr)