EU-Parlamentarier rechtfertigen massive Überwachung der Telekommunikation

Die Mehrheitsführer der Konservativen und der Sozialdemokraten haben ihren Beschluss zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verteidigt; die monatelange Aufzeichnung der Nutzerspuren sei kein Big-Brother-Instrument.

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Führende Politiker des EU-Parlaments haben ihren heftig umstrittenen Beschluss zur massiven Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung vom Dezember verteidigt. Sowohl der Mehrheitsführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Herbert Reul, als auch seine Kollegin bei den Sozialdemokratin, Evelyne Gebhardt, widersprechen demnach Kritikern, die vor dem Abdriften in eine mit totalitären Mitteln überwachte Informationsgesellschaft gewarnt haben. Die von den Abgeordneten mit der Mehrheit der "Großen Koalition" auf EU-Ebene verabschiedete Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs bis 24 Monate sei kein "übertriebenes Überwachungsinstrument", betonte Gebhardt. Laut Reul haben die Parlamentarier sichergestellt, dass die gigantischen Datenmengen über das elektronische Kommunikationsverhalten der 450 Millionen EU-Bürger "geschützt werden".

Bei dem Brüsseler Überwachungsvorhaben, das der EU-Rat und die EU-Kommission mit Nachdruck im Namen der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben hatten, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Zahlreiche Bürgerrechtsorganisationen hatten in einer gemeinsamen Erklärung vor der Lesung der entsprechenden EU-Richtlinie verlangt, "dass sämtliche Vorhaben zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung sofort aufgegeben" werden müssten. Sie begründeten dies mit "exzessiven" Eingriffen in die Privatsphäre durch die Maßnahme, die gleichzeitig von Kriminellen leicht umgangen werden könne und die Wirtschaft schwer belaste. Auf diese Eingabe reagierten Gebhardt und Reul nun in Schreiben, die heise online vorliegen.

Verkehrsdaten würden von den Telcos schon seit langem für Abrechnungszwecke erfasst, hält die sozialdemokratische Wegbereiterin der EU-weiten Vorratsdatenspeicherung in ihrer Antwort fest. Es habe sich herausgestellt, dass diese Informationen "einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, übrigens auch, wenn es um Alibis, also um Entlastungen geht." Um zu verhindern, dass auf nationaler Ebene weit über die jetzige Richtlinie hinausgegangen werde, hätten die beiden größten Fraktionen im Parlament "eine Mindestharmonisierung und damit die Einführung von Mindestgarantien durchgesetzt." Hier sei es vor allem um die Frage gegangen, "wer in welcher Form die Pläne beeinflussen kann."

Laut Gebhardt hat sich das Parlament in dem Machtkampf gut geschlagen. Wäre es nach dem Ministerrat gegangen, "hätten wir jetzt ein Instrument, das die Speicherungspflicht für Daten auf drei Jahre vorschreibt, die unbeantworteten und erfolglosen Anrufe einbezieht, ebenso die aufgerufenen Internetseiten sowie die Bestimmung von Standortdaten zu Beginn und zum Ende einer Kommunikation, durch die ein Bewegungsprofil erstellt werden könnte." Hier hätten die Abgeordneten vorgebaut. Allerdings konnte im Rat vor dem Einlenken der großen Fraktionen über Jahre hinweg die erforderliche Einigung über die Grundsätze der Vorratsdatenspeicherung nicht erzielt werden. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten an allen entscheidenden Stellschrauben Türen offen gelassen, die Bestimmungen der Richtlinie in begründeten Fällen aufzubohren.

Gebhardt begründet die Zustimmung zur pauschalen Überwachung zudem mit zwei Vergleichen: So gebe jeder, der heute einen Brief verschicke, damit auch die dazu gehörenden "Verkehrsdaten" in Form von Absender und Empfänger etwa an den Postboten preis. Jeder Autofahrer müsse sich ferner bewusst sein, dass seine Fahrzeughalterdaten immer schon gespeichert und etwa beim Blitzen an einer roten Ampel ermittelt und für eine Untersuchung herangezogen werden dürften. Dies seien "ausschließlich rechtsstaatliche Praktiken", derer sich die Behörden auch bei der Vorratsdatenspeicherung bedienen würden.

Reul betrachtet derweil mit dem abgenickten Gesetzesentwurf alle Bedenken der Bürger vor einer langen und untransparenten Vorhaltung ihrer persönlichen Daten für "ausgeräumt". Es werde sichergestellt, dass nur Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung "schwerer Straftaten" Zugriff auf die Daten hätten und eine eigenständige Datenschutzkontrolle erfolge. Zu möglichen Angriffen durch Cyberkriminelle auf die zentralen Datenberge äußert sich Reul nicht. Gegen Missbrauch der personenbezogenen Informationen könnten Strafen verhängt werden, betont der CDU-Politiker. "Unnötige" Daten würden nicht gespeichert. Dies sorge dafür, dass "riesige Kosten für die Industrie und hiermit für den Verbraucher nicht entstehen". Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die Inhalte der Telefongespräche sowie der E-Mails nicht gespeichert werden dürften.

Den Elmshorner Juristen Patrick Breyer, einen der Köpfe der Bürgerrechtsbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung, stellen die Rechtfertigungen nicht zufrieden. Er bezeichnet die vom Parlament erreichten Einschränkungen für "wertlos". Über den Rückgriff auf eine andere Datenschutzrichtlinie dürften die gespeicherten Informationen sehr wohl für andere Zwecke wie Spionage durch Geheimdienste, ungezielte Suche nach Straftaten oder Marketing freigegeben werden, begründet er seine Ansicht. Nachweise dafür, dass durch den Rückgriff auf teilweise schon gespeicherte Verkehrsdaten die Kriminalitätsrate gesunken sei, gebe es nicht. Insgesamt stelle die Richtlinie eine "gravierende Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage" dar. Das Parlament habe in seiner Aufgabe versagt, die Rechte der Bürger zu wahren, weshalb nun die Verfassungsgerichte anzurufen seien. Noch steht aber auch die Bestätigung der Richtlinie durch den Rat aus, was als rein formaler Akt gilt. Möglich wäre die Absegnung ohne weitere Aussprache etwa im Agrar- und Fischereirat Ende Januar.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)