Twitter-Scherz mit Folgen

Ein Engländer, der über Twitter scherzhaft damit gedroht hatte, einen Flughafen in die Luft zu jagen und deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, gewann jetzt das letztinstanzliche Verfahren.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Oliver Huq

Paul Chambers, ein aus dem englischen Corby stammender Brite, der im Mai 2010 wegen der Versendung einer "bedrohlichen elektronischen Botschaft" zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt wurde, konnte am Freitag das letztinstanzliche Verfahren vor dem obersten britischen Zivilgericht, dem High Court of Justice (England und Wales), gewinnen.

Im Januar 2010 hatte der damals in Doncaster lebende Chambers seinen Frust über den örtlichen, wegen Schneefalls geschlossenen Robin-Hood-Airport über Twitter zum Ausdruck gebracht. Er twitterte an seine rund 600 Follower: "Mist! Robin-Hood-Airport ist geschlossen. Sie haben eine Woche und ein wenig um die Scheiße wieder hinzubekommen, sonst jage ich den Flughafen in die Luft!"

Nachdem auch Mitarbeiter des Flughafens Kenntnis von dem Tweet erhielten, wurde ein Verfahren eingeleitet indessen Folge Chambers verhaftet wurde, seinen Job verlor und zur Zahlung einer Strafe in Höhe von rund 1000 britischen Pfund verurteilt wurde. Die Berufungsverhandlung vor dem Crown Court verlor Chambers ebenfalls und wurde dort zur Zahlung weiterer Verfahrenskosten in Höhe von rund 2000 britischer Pfund verurteilt.

Die Richter in den ersten beiden Instanzen hatten jeweils geurteilt, dass die Twitter-Botschaft klar bedrohlich ("clearly menacing") gewesen sei. Das sah der High Court anders. In ihrem Urteil sagten die zuständigen Richter sinngemäß, dass es widersprüchlich sei, der Nachricht einen bedrohlichen Charakter zu unterstellen, wenn die Rezipienten sie als einen dummen oder schlechten Scherz oder als aufgeblasenes, lächerliches Geplänkel beiseite wischen müssten. Somit wurde die Twitterbotschaft vom High Court auch nur als Scherz eingeordnet und die vorinstanzlichen Urteile wurden aufgehoben.

Chambers Anwälte zeigten sich erleichtert und sehen den Richterspruch als richtungsweisend für soziale Netzwerke an: "Jetzt können die Leute endlich Witze machen, selbst dann, wenn es schlechte sein sollten.", so John Cooper, einer von Chambers Rechtsbeiständen, theguardian gegenüber. (ohu)