Baden-Württemberg bittet Verursacher von Facebook-Partys zur Kasse

Verbotene Facebook-Partys erzürnen die Polizei. Selbst wenn die Feiern nicht stattfinden, müssen Beamte zur Sicherheit bereitstehen. Baden-Württemberg will das Geld von den Verursachern eintreiben. Doch kann das gelingen?

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Von
  • Marco Krefting
  • dpa

Die baden-württembergischen Behörden haben Zweifel, dass sie die Einsatzkosten für illegale Facebook-Partys tatsächlich jemals erstattet bekommen. "Wir betreten damit Neuland", sagte ein Sprecher des für die Polizei im Südwesten zuständigen Innenministeriums in Stuttgart am Montag. Gegen die Forderungen der Polizei könnten die Betroffenen Einspruch bei den Verwaltungsgerichten einlegen. "Es geht aber auch um ein Signal, dass es so nicht weitergehen kann."

Üblich sei, dass die Polizei Einsatzkosten etwa für Sitzblockaden oder die Versorgung von Betrunkenen, die in die Ausnüchterungszelle müssen, in Rechnung stelle. Dies regele das Polizeigesetz. Pro Polizist und angefangener Stunde fallen den Angaben nach 46 bis 53 Euro an. "Wir mussten uns die Frage stellen, ob Leute, die zu einer friedlichen Feier aufrufen, die Folgen abschätzen können", sagte der Sprecher. "Und wir sind der Ansicht: Ja."

Facebook-Partys seien Massenveranstaltungen, die Ordnungsämter genehmigen müssten, für die es Sicherheitsvorkehrungen bedürfe und beispielsweise auch ausreichende Sanitäranlagen. Die Anmeldung fehle aber meist bei den über das Soziale Netzwerk organisierten Feiern. Da Beamte zur Sicherheit trotz Verbots bereitstehen müssen, entstünden enorme Kosten. Diese kann die jeweilige Polizei vor Ort eintreiben.

Für den Aufruf zu einer Facebook-Party in einem Konstanzer Freibad droht einem 20 Jahre alten Lehrling eine Quittung über mehr als 200.000 Euro. Ein Sprecher der Konstanzer Polizei sagte am Montag, derzeit prüfe die Behörde noch, ob und wie viel dem Mann letztlich in Rechnung gestellt werde.

Der Lehrling hatte der Zeitung gesagt, er verdiene monatlich 560 Euro netto. Der Sprecher des Innenministeriums erklärte, je nach Einzelfall werde die Rechnung zusammengestellt. "Eine Existenz zu zerstören, ist nicht unsere Absicht."

Denkbar ist nach Angaben des Polizeisprechers, ein Gericht entscheide, ob der Verantwortliche die komplette Summe zahlen muss. Dann könne notfalls im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gepfändet werden. Er stellte aber auch klar: "Dass wir das in Rechnung stellen, heißt ja noch nicht, dass er das zahlen muss."

Bei einer ausgearteten illegalen Facebook-Party in Backnang (Rems-Murr-Kreis) sind der Polizei nach eigenen Angaben Kosten in Höhe von rund 120.000 Euro entstanden. Da der Initiator unbekannt ist, sei noch keine Rechnung verschickt worden, sagte ein Sprecher am Montag. Zwar habe die Polizei Mitverursacher ermittelt. "Die waren aber nur am Rande dabei und haben auf ihren Seiten Werbung gemacht." Daher werde noch geprüft, ob diese auch belangt werden sollen. (anw)