Leistungsschutzrecht bleibt Zankapfel

Auch der neue, auf Suchmaschinen eingegrenzte Entwurf für einen gesetzlichen Schutz von Presseerzeugnissen im Internet gilt in Koalitionskreisen als noch nicht ausgereift. Verlegerverbände lehnen die Einschränkung ab.

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Auch der neue, auf Suchmaschinen eingegrenzte Referentenentwurf für Leistungsschutzrecht von Presseerzeugnissen im Internet gilt in Koalitionskreisen als noch nicht ausgereift. Die Einschränkung erscheine "recht willkürlich", monierte Unionsfraktionsvize Günter Krings gegenüber heise online. Zumindest müssten auch News-Aggregatoren, die ganze Artikel und Zeitungsseiten kopierten und Nutzern gewerblich anböten, erfasst werden.

Der CDU-Rechtspolitiker wundert sich, dass das Bundesjustizministerium trotz drei Jahren Vorarbeit den erst vor der Sommerpause vorgelegten ersten Anlauf "jetzt schon wieder überarbeitet". Das sehe "mehr nach Getrieben-Sein als nach Gestalten-Wollen" aus. Er sei nach wie vor zu konstruktiven Gesprächen über die Reichweite des geplanten Schutzrechts bereit. Dabei müssten aber alle Begrenzungen verfassungsrechtlich unangreifbar sein. Zudem dürften Verlage und Journalisten "am Ende nicht schlechter dastehen als vorher".

Manuel Höferlin, Rechtspolitiker des Koalitionspartners FDP, befürchtet dagegen, dass der Unterschied zwischen Suchmaschinen und News-Aggregatoren schwer zu definieren sei und letztere doch lizenzpflichtig werden könnten. "Jede Einschränkung ist zu begrüßen", betonte der Liberale gegenüber heise online. "Wir wollen kein Monstrum haben." Es sei aber noch genau zu prüfen, ob die neuen Abgrenzungen ausreichend klar seien. Zunächst müsse der Beschluss des Bundeskabinetts abgewartet werden.

Scharfe Töne waren im Lager der eigentlich Begünstigten zu hören. "Anwendung nur auf Suchmaschinen geht gar nicht", twitterte Springer-Cheflobbyist Christoph Keese, Sprecher des Arbeitskreises Leistungsschutzrecht der Verbände von Zeitungs- und Zeitschriftenverleger. Damit würde "allen Aggregatoren sowie anderen Kopisten" ein Freifahrtschein ausgestellt werden. "Der neue Text sagt: 'Bedient Euch, Journalismus kostet nichts für Nicht-Suchmaschinen'".

Die Verlegervereinigungen BDZV und VDZ ergänzten, dass ein "faires Miteinander" anders aussähe. Das eigentliche, im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel der Initiative, Presseverlage im Online-Bereich mit anderen Werkmittlern gleichzustellen, könne mit den neuen Überlegungen nicht erreicht werden. Auch Unternehmen, die Verlagsinhalte in ihrem Intranet veröffentlichten, müssten dafür eine Lizenz erwerben. Nach Höferlins Lesart hätte aber auch schon der erste Vorstoß aus dem Justizressort keine Gebühren für eine Nutzung von Presseinhalten in firmeninternen Netzwerken mit sich gebracht.

Von der Opposition hagelte es Kritik an dem überarbeiteten Papier, das derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt wird. "Der Entwurf sollte schleunigst in die Mottenkiste", erklärte die medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Tabea Rößner. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei "falsch, unsinnig und rückwärtsgewandt". Ähnlich äußerte sich Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland. Wenn Suchmaschinen Verlagsprodukte nicht mehr listeten, hätten alle Seiten verloren. Bei dem jetzt umrissenen "Lex Google" handle es sich ferner um ein Einzelfallgesetz, was verfassungswidrig sei. Das Vorhaben solle daher endgültig fallen gelassen werden. (vbr)