Online-Glücksspiel: Regierung sagt Geldwäschern den Kampf an

Geldwäscher haben in dem Milliardengeschäft mit Online-Glücksspielen bislang zu leichtes Spiel, findet die Bundesregierung, die mit einem Gesetzentwurf etwa das Zocken unter falschem Namen unterbinden will.

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Von
  • Philip Steffan

Im Kampf gegen die Geldwäsche rückt das Online-Glücksspiel ins Blickfeld der Politik. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, nach dem künftig Betreiber von Glücksspielen im Internet Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen müssen. Wie das Bundesfinanzministerium weiter mitteilte, sollen die Aufsichtsbehörden der Länder Finanzströme von legalen und illegalen Betreibern verfolgen und verbieten können.

Mit dem seit 1. Juli geltenden neuen Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer (PDF-Datei) ist der Vertrieb von Sportwetten und Lotterien über das Internet wieder zugelassen. Online-Casinospiele und -Poker bleiben hierzulande jedoch verboten. Da beim Online-Zocken schnell und einfach riesige Summen umgesetzt werden können, bietet es sich an, die Herkunft von Geldern aus kriminellen Handlungen zu verschleiern.

Nach dem Willen der Regierung dürften Einsätze nicht mehr über intransparente Zahlungsmethoden wie Prepaid-Karten oder elektronische Geldbörsen erfolgen, da sonst nicht die im Gesetzesentwurf geforderte lückenlose Transparenz der Geldströme gewährleistet werden kann. Der Grund: Auch legale Glücksspielangebote werden immer wieder zum Waschen von Geldern aus Straftaten eingesetzt, da sich auch größere Summen relativ einfach in kleinere, unverdächtige Beträge aufteilen lassen und oft nicht nachverfolgt werden können. Ob es sich bei einem ausgezahlen Gewinn um einen legalen Glückstreffer oder illegal gewaschenes Geld handelt, ist am Ende nicht nachvollziehbar.

Die Arbeitsbereich Glücksspiele am Institut für Recht der Wirtschaft an der Uni Hamburg, der bereits im vergangenen Jahr Online-Glücksspiele als "Nährboden für Geldwäsche" bezeichnet hatte, begrüßte jüngst in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf. Gleichwohl seien bereits existierende rechtliche Möglichkeiten des Glücksspielstaatsvertrags bisher nicht konsequent zur Anwendung gekommen: Die Möglichkeit, Finanzdienstleistern die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel zu untersagen, sei bisher nur in Einzelfällen genutzt worden.

Wie das Transparenzgebot online durchgesetzt werden soll, ist noch nicht klar. Den Aufsichtsbehörden werden im Regierungsentwurf gegenüber den Zahlungsdienstleistern Auskunftsrechte eingeräumt. So dürfen Auskünfte über Transaktionen und Konten der legalen Anbieter und der Spieler eingeholt werden. Zudem dürfen Auskünfte über Unternehmen eingeholt werden, bei denen ein Verdacht besteht, dass sie illegale Glücksspiele anbieten. (mit Material der dpa) (phs)