Verbraucherschützer empfehlen, Auskunft von Mobilfunkern einzuholen

Mobilfunkanbieter wissen genau, wo ihre Kunden wohnen, arbeiten, einkaufen oder wen sie besuchen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt Handynutzern deshalb, einmal bei ihrem Anbieter Auskunft darüber zu verlangen

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Mobilfunkanbieter wissen genau, wo ihre Kunden wohnen, arbeiten, einkaufen oder wen sie besuchen. Denn die Unternehmen speichern so viele Positionsdaten, dass daraus umfangreiche Bewegungsprofile erstellt werden können, kritisiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dies sei ein bedenklicher Eingriff in die Privatsphäre. Denn laut Telekommunikationsgesetz dürften nur Verbindungsdaten gespeichert werden, wenn sie für die Abrechnung oder Beseitigung technischer Störungen erforderlich sind.

Viele Anbieter speichern den Angaben zufolge zudem Daten zu eingehenden Gesprächen und Kurznachrichten, Anrufe zu kostenfreien Telefonnummern oder erfolglose Anrufversuche – die alle nicht relevant für die Abrechnung seien. Gleiches gelte für die individuelle Gerätenummer (IMEI) des Handys und der auf der SIM-Karte gespeicherten internationalen Mobilteilnehmerkennung (IMSI), die unabhängig von der zugeordneten Telefonnummer ist.

Die Verbraucherschützer empfehlen Handynutzern deshalb, einmal bei ihrem Anbieter Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten zu verlangen, insbesondere zu Bewegungsdaten (Funkzellen-ID), erfolglosen Anrufversuchen ankommender und abgehender Verbindungen sowie Gespräche zu kostenlosen Rufnummern. Eine Vorlage für ein Anschreiben bietet die Website surfer-haben-rechte.de. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Auskunftsersuchen vielleicht nicht immer erfolgreich sind. Sie erhöhten aber den Druck auf die Anbieter, datenschutzkonform zu arbeiten.

Verbindungsdaten können für die Anbieter laut vzbv von kommerziellem Interesse sein, weil sie damit personalisierte Angebote machen oder neue Tarife konzipieren können. (anw)