Strafbefehl gegen "Finanzagenten" wegen Phishing-Beteiligung

Ein "Finanzagent" ist für den Versuch, von Phishern unberechtigt überwiesene Gelder über sein Konto ins Ausland zu transferieren, per Strafbefehl zur Zahlung von 30 Tagessätzen verurteilt worden.

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Von
  • Dr. Noogie C. Kaufmann

Ein 46 Jahre alter Mann aus Meersburg ist für den Versuch, von Dritten unberechtigt veranlasste Überweisungen über sein Konto ins Ausland zu transferieren, vom Amtsgericht (AG) Überlingen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden (Az. 1 Cs 60 Js 26466/05 AK 183/06). Unbekannte hatten sich mit so genanntem Phishing unberechtigt Zugang zu Bankdaten der Geschädigten verschafft und damit Geldbeträge auf das Konto des Verurteilten überwiesen. Dieser sollte das Geld abzüglich einer Provision von 8,5 Prozent bar abheben und über Western Union ins Ausland transferieren.

Auf dem extra eröffneten Konto des Verurteilten gingen insgesamt 2211 Euro ein. Das Geld stammte aus einer unberechtigten Überweisung, die unbekannte Dritte durch das "Erschwindeln" von Zugangsdaten eines Online-Bankkontos veranlasst hatten. Zum Abschluss der Transaktion und damit der Auszahlung der Provision an den Angeklagten kam es nicht mehr, da die Postbank sowohl sein Konto als auch das der geprellten Kundin sperrte. Dennoch erließ das Amtsgericht Strafbefehl.

Zur Begründung des inzwischen veröffentlichten Urteils führte der Richter aus, dass ein derartiges Handeln eine Finanzdienstleistung darstelle, für die es einer Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedürfe. Weil der Angeklagte aber nicht im Besitz einer derartigen Genehmigung war, sei sein Handeln strafbar nach § 54 Absatz 1 Nr. 2 KWG (Gesetz über das Kreditwesen). Eine Verurteilung wegen möglicher Geldwäsche nach Paragraf 261 Strafgesetzbuch (StGB) beziehungsweise der Beihilfe zum Computerbetrug (§ 263a StGB) kam nicht in Betracht, da die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz diesbezüglich von einer Strafverfolgung abgesehen hatte. Der Angeklagte legte keinen Einspruch ein, der Strafbefehl ist damit rechtskräftig.

Anders die Staatsanwaltschaft in Darmstadt, die in einem ähnlichen Fall Anklage wegen Geldwäsche erhoben hatte. Dem war das zuständige Amtsgericht auch gefolgt und hatte einen 63-jährigen Ingenieur zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde allerdings in der Berufungsinstanz vom Landgericht Darmstadt auf eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen herabgesetzt. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, sodass diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. (Noogie C. Kaufmann) / (vbr)