Schweiz: Moneyhouse darf wieder Personendaten veröffentlichen

Das Wirtschaftsportal darf seine umstrittene Personensuche wieder anbieten, entschied das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht. Doch muss Moneyhouse.ch künftig Löschungsgesuche noch am selben Tag umsetzen.

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Von
  • Tom Sperlich

Das Schweizer Wirtschaftsportal Moneyhouse.ch darf seine umstrittene Personensuche wieder online anbieten. Eine entsprechende Erlaubnis erteilte jetzt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer), berichten Schweizer Medien.

Vor gut zwei Wochen hatte das BVGer in einem Eilverfahren ("superprovisorische Verfügung") dem Betreiber der Website, der Itonex AG, einstweilig untersagt, private Daten von in der Schweiz lebenden Personen – darunter aktuelle und frühere Adressen – über Moneyhouse.ch online zugänglich zu machen. Diese Verfügung war auf Antrag des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) erfolgt. Nach dem Entscheid vom 19. Juli wurde die Itonex vom BVGer zu einer Stellungnahme aufgefordert. Nach deren Eingang hat das Gericht nun seine frühere Anordnung rückgängig gemacht und das Gesuch des EDÖB um ein vorsorgliches Verbot der Personensuche abgewiesen. So sei diese Maßnahme unverhältnismäßig und nicht als mildestes Mittel zu betrachten.

Allerdings muss Moneyhouse.ch künftig bestimmte Auflagen erfüllen. So muss das Portal die Daten von Personen löschen, wenn diese dies wünschen – und zwar noch am Tag des Eingangs eines entsprechenden Gesuches. In seiner Verfügung argumentierte das Gericht, dass die angeordnete Einstellung der Personensuche nicht erforderlich sei bei Daten, welche eine Person in Verbindung zu Informationen des Handelsregisters bringen. Bei diesen Informationen bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit an Offenlegung.

Bei den anderen veröffentlichten Daten könne hingegen nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen in den Datenbanken von Moneyhouse landeten, die von den betroffenen Personen gesperrt worden seien. Auch solche Daten könnten jedoch aus zahlreichen anderen Quellen frei beschafft werden. Ob und inwiefern das Wirtschaftsportal mit der Veröffentlichung von Personendaten gegen das Datenschutzrecht verstößt, war nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens, berichtet die Neue Zürcher Zeitung. Moneyhouse.ch hat seine Personensuche am Dienstag wieder freigeschaltet. (ssu)