US-Bürgerrechtler beantragen Überprüfung des Subdomain-Patents

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat das US-Patentamt offiziell aufgefordert, das gewerbliche Schutzrecht auf die virtuelle Erweiterung von Webadressen in all seinen Ansprüchen für nichtig zu erklären.

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Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat das US-Patentamt offiziell aufgefordert, ein umstrittenes Patent auf die Einrichtung von Subdomains in all seinen Ansprüchen für nichtig zu erklären. Die US-Bürgerrechtsbewegung hat dazu am gestrigen Mittwoch einen Antrag (PDF-Datei) zur erneuten Überprüfung des gewerblichen Schutzrechts auf die virtuelle Erweiterung von Webadressen gestellt und die dafür erforderliche Gebühr in Höhe von 2520 US-Dollar bereits angewiesen. Konkret geht es um das US-Patent mit der Nummer 6,687,746, das eine Methode für das Hosten und die Vergabe zusätzlicher Domain-Namen in einem übergreifenden Netzwerk beschreibt und im Februar 2004 der kalifornischen Lizenzfirma Ideaflood zugeteilt wurde.

Der ursprüngliche Patenthalter, der die Rechte inzwischen an das Unternehmen Hoshiko weitergegeben hat, bedrohte mit seinen Ansprüchen laut der EFF eine Reihe von Webhostern wie Freehomepage.com oder T35 Hosting mit Angeboten für Subdomains nach dem Muster "action.eff.org" für die Hauptadresse "eff.org". Lizenzzahlungen soll Ideaflood auch von der Blogger- und Netzwerkseite LiveJournal gefordert haben, die von rund drei Millionen Nutzern mit jeweils eigenen Subdomains bevölkert wird. Die Cyberrights-Vorkämpfer nahmen den gewerblichen Schutzanspruch daraufhin in ihr Patent-Busting-Projekt auf, in dessen Rahmen Interessierte Hinweise auf den Stand der Technik und bereits zuvor dokumentierte vergleichbare Entwicklungen rund um besonders weit gefasste Internet- und Softwarepatente sammeln können.

Bei dem 1999 angemeldeten Subdomain-Schutzanspruch sind die Jäger "fauler" Patente rasch fündig geworden. So verweisen sie in dem Überprüfungsantrag etwa auf eine bereits zuvor geführte Diskussion über die Einrichtung von Subdomains mit dem Apache-Webserver auf der offiziellen Mailingliste für das Open-Source-Projekt und die 1997 folgende standardmäßige Integration einer "Virtual Host"-Funktion in die freie Software. Das zeigt für den EFF-Justiziar Jason Schultz auch, dass offene Entwicklungsumgebungen für die öffentliche Dokumentation technologischer Fortschritte besonders gut geeignet sind und ungültige Patente verhindern helfen können.

Zudem führt die EFF den Webhoster Hypermart an, der gemäß über das Internet Archive noch zugängliche Dokumente bereits Ende 1997 kostenlos Subdomains verteilte. Auch Cisco habe eine ähnliche Technik bereits im Oktober 1997 genutzt. Ferner enthalte auch das Ende 1998 gewährte US-Patent mit der Nummer 5,845,265 bereits entsprechende Hinweise auf ein Subdomain-Verfahren. Der Patentanspruch von Ideaflood war der EFF zufolge somit "offensichtlich", sodass der Antrag schon bei der ersten Prüfung hätte zurückgewiesen werden müssen.

Zum Patentwesen sowie zu den Auseinandersetzungen um Softwarepatente und um die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit "computer-implementierter Erfindungen" siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den aktuellen Meldungen):

(Stefan Krempl) / (jk)