Druckerhersteller argumentieren mit Nutzungsstudie gegen pauschale Urheberabgaben

Das Datenmaterial einer bei der Gesellschaft für Konsumforschung in Auftrag gegebenen Studie zur urheberrechtlich relevanten Nutzung von Computerdruckern wurde bislang von den Initiatoren allerdings nicht freigegeben.

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Von
  • Tim Gerber

Der Streit zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften um Urheberabgaben auf Drucker nimmt mitunter seltsame Formen an. So veröffentlichte der japanische Hersteller Epson eine Pressemitteilung zu einer von mehreren Herstellern in Auftrag gegebenen Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Ergebnis der Studie ist laut Epson, "dass weniger als 5 Prozent der ausgedruckten Seiten in schutzwürdige Urheberrechte Dritter eingreifen können".

Erstellt wurde die Studie als Beweismittel in einem laufenden Zivilverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das die Verwertungsgesellschaft VG Wort gegen Epson angestrengt hat und in dem es um die Zahlung von Urheberabgaben für Drucker geht. Davon ist in der Mitteilung jedoch keine Rede. Weil eine solche Studie recht teuer ist und letztlich alle Druckerhersteller vom Ausgang des Verfahrens betroffen sind, haben sich außer Epson auch Canon, Kyocera, Hewlett-Packard und Xerox an den Kosten beteiligt.

Einen eindeutigen Beleg für die von Epson verbreitete These liefert die Studie, die heise online vorliegt, indessen nicht. Die GfK hat dafür zwei Wochen im Herbst vergangenen Jahres etwa 1000 Nutzer von Druckern an ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie in Privathaushalten zur Art der von ihnen gedruckten Dokumente befragt. Insgesamt erfasst wurden 134.731 am Arbeitsplatz gedruckte Dokumente und 13.813 Ausdrucke daheim. Bei immerhin 39,6 Prozent der Ausdrucke im Betrieb und 35,8 Prozent der privat gedruckten Seiten war der Inhalt ganz oder teilweise nicht selbst erstellt, stammte also mindestens zum Teil aus fremder Feder. Inwieweit diese Ausdrucke nun in schutzwürdige Rechte Dritter eingreifen und mithin eine Vergütungspflicht begründen, ist nicht ohne weiteres zu sagen und zwischen den Prozessparteien heftig umstritten. Letztlich werden die Gerichte darüber zu befinden haben.

Nachfragen von heise online zur Studie blieben von Epson bis zur Stunde unbeantwortet. Dazu, das Datenmaterial herauszugeben, fanden sich die Hersteller bislang ebenso wenig bereit wie der Verband Bitkom. Die Auseinandersetzung um die Urheberabgaben bleibt also allem Anschein nach ein Streit, bei dem immer wieder die ein oder andere Nebelkerze geworfen wird. Einer sachlichen Auseinandersetzung um eine faire Urhebervergütung dürfte dies jedoch kaum dienlich sein.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten): (tig)