EMI, Apple und Apple: Beatles-Songs wohl bald in Online-Musikshops [Update]

Laut dem "Daily Telegraph" hat sich das Beatles-Label Apple Corps mit EMI in einem Rechtsstreit geeinigt und den Weg für den Online-Verkauf von Beatles-Musik freigemacht. Ein Rechtsstreit mit iTunes-Betreiber Apple Inc. wurde schon früher beigelegt.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ob die eingefleischten Beatles-Fans nicht eh schon alle Platten, CD-Wieder- und -Neuveröffentlichungen und Scheiben der einzelnen Mitglieder haben? Ob Beatles-Songs als legale Offerten über Online-Musikshops das Geschäft mit der Musik übers Internet noch besonders beflügeln können, sei dahingestellt – zumindest dürfte in absehbarer Zeit eine der wenigen noch verbliebenen Lücken im Angebot der Online-Musikshops geschlossen werden. Der Weg, sämtliche Singles und Alben der Beatles bei legalen Musikanbietern im Internet zu offerieren, sei jetzt durch die Beilegung eines Rechtsstreits zwischen den Ex-Beatles und dem Musikkonzern EMI freigemacht worden, berichtete die britische Zeitung Daily Telegraph.

Schon bei der Bekanntgabe von EMI, künftig den kompletten digitalen Musikkatalog auch ohne System zum Rechtemanagement (DRM) anzubieten, hatten viele Beobachter erwartet, dass EMI auch die Freigabe der Beatles-Song für den Internet-Vertrieb verkünden würde. Davon war dann aber zunächst nichts zu hören, die EMI-Verantwortlichen kommentierten die Situation bei den Beatles-Songs aber nicht weiter – kein Wunder, im Hintergrund stand ein Rechtsstreit, bei dem es um rund 45 Millionen Euro ging. Paul McCartney und Ringo Starr sowie der Erben von John Lennon und George Harrison forderten diese Summe für angeblich nicht gezahlte Tantiemen. Die Ex-Beatles hatten ihrer einstigen Plattenfirma vorgeworfen, zwischen 1994 und 1999 zu geringe Verkaufszahlen für ihre Singles und Alben angegeben und daher zu geringe Gewinnbeteiligungen überwiesen zu haben.

Bereits mit der Einigung zwischen der Beatles-Firma Apple Corps Ltd. und dem iTunes-Store-Betreiber Apple war einer der Barrieren für den Verkauf von Beatles-Musik im Internet aus dem Weg geräumt worden. Der Computer- und iPod-Hersteller hatte den Namen und das Logo für seine Hardware dank einer Übereinkunft von 1991 einsetzen dürfen. Die Vereinbarung sah vor, dass Apple Corps. die Rechte für den Musikhandel erhält, während Apple die Marke für Computer nutzen könne. Mit dem iPod und dem iTunes Store sah Apple Corps diese Vereinbarung ad absurdum geführt – Anfang des Jahres einigten sich die beiden Streithähne, dass sämtliche Rechte an der Marke "Apple" in Zukunft der Apple Inc. gehören und Teile auf Dauer an das Beatles-Label Apple Corps Ltd. lizenziert werden.

Nun hätten sich auch EMI und die Beatles-Firma Apple im Grundsatz geeinigt, berichtete der Daily Telegraph; Details der Vereinbarung seien vertraulich, an die verbliebenen Ex-Beatles und die Erben der toten Bandmitglieder sollen aber Millionenzahlungen zur Kompensation gehen. Damit sei zudem ein Vertrag über den Verkauf des gesamten Songkatalogs der Beatles durch Musik-Websites in greifbare Nähe gerückt, der Apple Corps an den Einnahmen des Online-Geschäfts prozentual beteiligt. Zumindest EMI und Apple Corps erwarten, dass das Online-Angebot Millionen in die Kassen der Plattenfirma und der Ex-Beatles beziehungsweise ihrer Erben spülen wird.

[Update]:
"Ich kann bestätigen, dass wir eine für beide Seiten akzeptable Einigung erreicht haben", erklärte eine EMI-Sprecherin mittlerweile gegenüber der BBC zu den Berichten über eine Vereinbarung zwischen dem Major Label und Apple Corps. Es werde aber keine weiteren Informationen zu dem Deal geben. Auch zur möglichen Verfügbarkeit von Beatles-Songs in Online-Musikshops wurden bislang keine weiteren Angaben gemacht. (jk)