Polizei bemängelt Gesetzeslücke bei Kostenbeteiligung für Facebook-Partys

Die Polizeigewerkschaft will die Verursacher von illegalen Facebook-Partys stärker an den Kosten beteiligen, sieht aber bei einigen Maßnahmen eine Gesetzeslücke, sodass weiter die "Allgemeinheit" zahlen muss.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 241 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

In der Diskussion um die Kosten für illegale Facebook-Partys hat der Polizeigewerkschaftschef Hermann Benker in eine Gesetzeslücke entdeckt: Erst wenn es zu Ausschreitungen komme und die Polizei eingreifen müsse, könnten dem Organisator der Party die Kosten in Rechnung gestellt werden, sagte er in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Kostspielige Maßnahmen wie Straßensperrungen fielen dagegen nicht darunter. "Wir haben hier eine Lücke im Gesetz, und die Polizei muss dagegen etwas tun", sagte Benker, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern.

Kosten wie für die Reinigung der Straße oder Reparaturen könnten den Veranstaltern von Facebook-Partys durchaus zugemutet werden. Benker zufolge sollte auch Facebook stärker in die Pflicht genommen werden: Etwa, indem man das Unternehmen verpflichte, auf seinen Seiten Hinweise zu den möglichen Folgen der Partys zu veröffentlichen. In den vergangenen Wochen mussten immer wieder Beamte zu Großeinsätzen wegen solcher Feiern ausrücken – die Kosten trägt der Steuerzahler. "Diese Kosten kann man nicht der Allgemeinheit aufbürden", sagte Benker. (jow)