Ab Januar: Software muss ergonomisch sein
Ab 1. 1. 2000 tritt die Bildschirmarbeitsverordnung auch für ältere Bildschirmarbeitsplätze in Kraft -- die Frist für die Nachbesserung läuft gnadenlos ab.
Ab 1. 1. 2000 tritt die Bildschirmarbeitsverordnung vom Dezember 1996 für alle, auch für ältere, Bildschirmarbeitsplätze in Kraft -- die eingeräumte Frist für die Nachbesserung läuft gnadenlos ab. Unternehmen, in denen sich zu Jahresbeginn noch gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze finden, riskieren Bußgelder bis 50.000 DM.
Weitgehend bekannt dürfte sein, dass Mobiliar, Bildschirme und Tastaturen ab Januar auf den aktuellen Stand der Technik gehievt sein müssen. Weitgehend unbekannt hingegen ist, dass dies auch für Software gilt. Programme müssen dann den einschlägigen Grundsätzen der Softwareergonomie genügen, die in den internationalen Normen DIN ISO 9241-10 und 9241-11 festgelegt sind. Konkrete Ausführungsbestimmungen fehlen allerdings noch -- Arbeit für die Gerichte ist zu erwarten.
Die Normen definieren etwa Kategorien wie "Gebrauchstauglichkeit", "Zufriedenheit" oder "Fehlertoleranz". Hier geht es weniger um Funktionsvielfalt, sondern vielmehr um eine an der Nutzungszielgruppe ausgerichtete Sicht der Dinge. Nach Untersuchungen der Prüfstelle für IT-Ergonomie des TÜVs liegt einiges im Argen. Beispielsweise erfüllten weder Windows 98 noch Office 2000 die beiden KO-Kriterien "Selbstbeschreibungsfähigkeit" und "Lernförderlichkeit" und wurden im Sinne der Norm als "nicht gebrauchstauglich" eingestuft. Weitere Details bringt c't in Ausgabe 25/99 (ab 6. Dezember im Handel). (jd)