Bayerischer Jurist klagt gegen neue Rundfunkgebühr

Ermano Geuer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Passau, will die von Anfang 2013 an fällige Haushaltsabgabe mithilfe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs stoppen. Er hält die Neuregelung für "nicht ganz fair".

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Ermano Geuer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Internetrecht der Universität Passau, will die von Anfang 2013 an fällige Haushaltsabgabe für den Rundfunk noch gerichtlich stoppen lassen. Er hält die Neuregelung für "nicht ganz fair" und hat daher den Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer sogenannten Popularklage angerufen. Diese kostenfreie Sonderform der Verfassungsbeschwerde kann jeder Bürger des Freistaates einreichen, ohne direkt von dem angegriffenen Sachverhalt betroffen sein zu müssen.

"Bislang gab es die Möglichkeit, nach den Geräten zu differenzieren", erläuterte der Jurist seine Initiative gegenüber dem Fachmagazin Legal Tribune Online. Künftig müssten dagegen auch Nutzer, die nur ein Radio oder einen Internetanschluss besitzen, statt dem ermäßigten Tarif in Höhe von derzeit 5,76 Euro pro Monat den Pauschalbetrag von 17,98 Euro zahlen. Ähnlich verhalte es sich für Unternehmen: Auch bei einem großen Fuhrpark habe ein Betrieb bislang etwa Radios aus vielen Kraftfahrzeugen ausbauen können, um die hohen Rundfunkgebühren zu sparen. Diese Möglichkeit falle mit der Umstellung weg.

Letztlich sei es den Ländern mit der im vergangenen Jahr von ihren Parlamenten verabschiedeten Reform wohl nur darum gegangen, mit einer Art Steuer "Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu schaffen", meint Geuer. Die eigentlich erforderliche verfassungsrechtliche Abwägung sei dabei offenbar unterblieben, das Rechtsstaatsprinzip werde verletzt. Eine mit dem Grundgesetz und der bayerischen Verfassung zu vereinbarende Regelung dürfe weder dem einzelnen Bürger noch dem Betriebsstätteninhaber die Chance nehmen, gegenüber den Behörden darzulegen, dass er Rundfunkangebote nur eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzt.

Der Jurist hat auch datenschutzrechtliche Bedenken. Die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) werde ihre
Mitarbeiter anfangs sogar aufstocken und weiter ermitteln, wer sich in einem Haus Wohnungen gekauft habe, dort gemeldet sei oder vermiete. Der "GEZ-Wahnsinn" höre also nicht auf. Zu Beginn dürfe die Behörde zwar keine Adressdaten von Händlern ankaufen. Es sei aber schon gesetzlich geregelt, dass dies in einigen Jahren zusätzlich gestattet werde.

Mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr könnte es knapp werden. Der Verfassungsgerichtshof hat die Frist für die Verfahrensbeteiligungen zur Abgabe von Stellungnahmen zunächst bis Mitte Oktober verlängert. Der Bayerische Landtag hatte den Antrag in einer ersten Eingabe im Juli laut Informationen der dpa als unbegründet eingestuft. Der Bayerische Rundfunk soll gleicher Ansicht sein. Die Staatsregierung in München muss sich noch äußern. Sollte der Kläger Recht bekommen, hätte das bundesweite Auswirkungen. Bayern müsste Experten zufolge dann den Staatsvertrag kündigen beziehungsweise ihn zusammen mit den anderen Ländern grundlegend überarbeiten. (axk)