GEZ rudert bei Abmahnung wegen missliebiger Begriffe vorsichtig zurück

Während die GEZ nach ihrer Abmahnung gegen ein Bildungsportal wegen der Verwendung von Begriffen wie GEZ-Gebühr ein bisschen zurückweicht, halten sich ihre Auftraggeber bisher vornehm bedeckt.

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Von
  • Volker Briegleb

Die GEZ rudert etwas zurück. Nachdem sich die Betreiber von akademie.de offenbar bereit erklärt haben, einen Teil der von der GEZ monierten Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen, wollen die Gebührensammler von ARD, ZDF und Deutschlandfunk darauf verzichten, "weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen". Das erklärte ARD-Sprecher Peter Meyer gegenüber heise online. Der GEZ sei es primär um die "Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen" gegangen. Auch GEZ-Sprecher Will Rees bestätigte heute gegenüber dpa die Existenz der Abmahnung und bezeichnete die abgemahnten Inhalte als "tendenziös".

Die GEZ hatte dem Bildungsportal akademie.de bereits am 9. August eine umfangreiche Abmahnung zukommen lassen, die die Betroffenen am gestrigen Donnerstag in Auszügen veröffentlichten und die heise online vorliegt. Darin fordert die Gebühreneinzugszentrale eine Unterlassungserklärung in 32 Punkten, bei denen es um angeblich falsche Tatsachenbehauptungen, umstrittene Rechtsauffassungen und eine Liste mit rund 30 Begriffen geht. Die GEZ wollte dem Internetangebot untersagen, gebräuchliche Begriffe wie zum Beispiel "GEZ-Gebühr" zu verwenden, obwohl diese sowohl die Gebührensammler selbst als auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen.

Das satirereife Vorgehen der GEZ hat für teils scharfe Reaktionen gesorgt. "Wie auch immer das Abmahnschreiben rechtlich zu beurteilen ist, aus politischer Sicht ist es eine Absurdität", empört sich der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto. Die GEZ müsse sich als Teil der Öffentlich-Rechtlichen auch mit Kritik abfinden und mit ihrem "negativen Image" leben. "Wer so ruppig vorgeht wie häufig die Gebühreneinzugszentrale, darf nicht verlangen, ständig mit Samthandschuhen angefasst zu werden". Als "bürokratischen Nonsens" bezeichnete Matthias Gottwald, Vorsitzender der Deutschen Journalisten Union (dju) Berlin-Brandenburg, die Unterlassungsforderung.

"Die Rundfunkanstalten", fordert Gottwald, "müssen der GEZ die Zügel anlegen, auch in ihrem eigenen Interesse." Doch halten sich die zwei großen öffentlich-rechtlichen Sender mit Kommentaren zu dem beispiellosen Vorgehen ihrer Gebührensammler vornehm bedeckt. Die ARD sagt nicht mehr, als ohnehin bekannt ist, verweist ansonsten auf die Eigenständigkeit der Kölner und will deren Vorgehen nicht kommentieren. Darüber hinaus war bei der ARD nur zu hören, das Ganze sei vielleicht "nicht ganz glücklich" gelaufen. Aus Mainz heißt es schlicht, "die GEZ ist nicht vom ZDF beauftragt" und deshalb gibt es keine Stellungnahme.

Zumindest die ARD ist offenbar um Schadensbegrenzung bemüht und spricht die offizielle Kommunikationslinie mit der GEZ ab. Die stellt die unterstellten falschen Tatsachenbehauptungen in den Vordergrund. "Der GEZ ging es nach eigenen Angaben vor allem um die Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen über die Tätigkeit der GEZ", erklärt ARD-Mann Meyer. Von den 32 Punkten der Abmahnung, so die offizielle Sprachregelung, sei es nur in zwei Punkten um die angeblich falschen Begriffe gegangen. Das stimmt soweit, nur sind in den Punkten 28 und 29 des Unterlassungsbegehrs insgesamt fast 30 Begriffe aufgeführt.

Darüber hinaus sehen ARD und GEZ in der Bereitschaft von akademie.de, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, ein Indiz, dass die Ansprüche zu Recht erhoben werden. Wenn auch über einen legitimen Anspruch der GEZ in einzelnen Punkten offenbar diskutiert werden kann, wäre es bei anderen Forderungen durchaus interessant, dazu die Meinung eines Richters zu hören und zu sehen, welche der 32 Punkte einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter dieses abseitige Begehren der GEZ in einem Verfahren zulässt", meint Gewerkschafter Gottwald.

Doch wird das in diesem Fall wohl nicht so weit kommen. Sollte akademie.de eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, so ist in Köln und von der ARD zu hören, verzichte die GEZ darauf, "weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen". In welchem Umfang diese Erklärung ausfallen wird und wem gegenüber sich akademie.de zur Unterlassung verpflichten soll, ist unklar. Nach rechtlicher Prüfung solle eine Vielzahl der Punkte geändert oder gestrichen werden, teilte der Rechtsanwalt des Bildungsportals mit. Als Schuldeingeständnis will er das aber nicht verstanden wissen. Dem Focus sagte er, seine Mandantin wolle mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen teuren Rechtsstreit mit der GEZ vermeiden.

Siehe dazu auch:

(vbr)