Sony BMG scheitert in der Berufung gegen Usenet-Anbieter
Der VerfĂĽgungsantrag von Sony BMG gegen einen Usenet-Zugangsprovider scheiterte vor dem OLG MĂĽnchen auch in der Berufung, diesmal aus formalen GrĂĽnden.
Das Musiklabel Sony BMG scheiterte in MĂĽnchen auch in der Berufung mit einem VerfĂĽgungsantrag gegen den Usenet-Zugangsanbieter Elbracht Computer. Sony BMG, vertreten von der Rechtsanwaltskanzlei Rasch, wollte Elbracht verbieten lassen, Kunden ĂĽber Binary-Newsgroups Zugang zu einigen urheberrechtlich geschĂĽtzten Musikwerken zu verschaffen. Als Berufungsinstanz schmetterte das Oberlandesgericht (OLG) MĂĽnchen den Antrag ab, nachdem Sony BMG im April bereits vor dem Landgericht MĂĽnchen gescheitert war.
Inhaltlich setzte sich das OLG mit dem Fall allerdings nicht auseinander, sondern führte in seinem Beschluss (Az. 29 U 3340/07) formaljuristische Gründe an. Sony BMG habe die Berufung "nicht mit der gebotenen Beschleunigung weiter betrieben", konstatierten die Richter. Obwohl es sich um ein Eilverfahren gehandelt hat, habe das Musiklabel einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist um eine Fristverlängerung von vier Wochen gebeten. Dadurch habe die Antragstellerin "zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Rechtsverfolgung nicht so eilig ist". Ein Verfügungsgrund liege folglich nicht vor. (hob)