Ecuador gewährt Julian Assange politisches Asyl

Der Wikileaks-Gründer ist ab sofort ein von Ecuador anerkannter politischer Flüchtling. Außerdem soll er ecuadorianischer Staatsbürger werden und obendrein als Botschaftsangestellter besonderen diplomatischen Schutz genießen.

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Von
  • Detlef Borchers

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange, der sich seit 58 Tagen in der ecuadorianischen Botschaft in London aufhält, ist ab sofort ein von Ecuador anerkannter politischer Flüchtling. Außerdem soll er ecuadorianischer Staatsbürger werden und obendrein als Botschaftsangestellter besonderen diplomatischen Schutz genießen, wie es in einer Erklärung Ecuadors heißt.

Ecuadors Außenminister Ricardo Patino nannte als wichtigsten Grund für diese Entscheidung seines Landes die Aussicht, dass Assange in den USA auf kein faires Gerichtsverfahren hoffen könnte, wohin er aber, wie Assange befüchte, nach der Ausliefern an Schweden überstellt werden könnte. Außerdem beschuldigte er Großbritannien, mit seiner diplomatischen Note internationale Rechtsregeln verletzt zu haben und forderte das Land zu einer Entschuldigung auf. Großbritannien hatte zuvor in einem Aide Memoire die eigene Position deutlich gemacht, dass man an der Verhaftung von Julian Assange festhalten werde.

Dass Großbritannien Assange kein freies Geleit für einen Flug nach Ecuador gewähren will, hatte das britische Außenministerium bereits im Verlauf des Donnerstagvormitag deutlich gemacht. Vor der Botschaft im Zentrum von London kam es am Donnerstag zu Rangeleien zwischen Unterstützern von Assange und der Polizei. Mindestens einer der Demonstranten wurde von Polizisten abgeführt.

Assange steht im Verdacht, in Schweden zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall sogar vergewaltigt zu haben; er soll zur Befragung nach Schweden ausgeliefert werden, eine Anklage gibt es bislang nicht. Assange soll im August 2010 mit zwei Frauen Geschlechtsverkehr gehabt haben und dabei gegen deren Willen kein Kondom benutzt haben. Die schwedische Staatsanwaltschaft geht in einem der Fälle von Vergewaltigung aus. Assange bestreitet die Vorwürfe. Er vermutet einen Komplott. Der 41-Jährige befürchtet, von Schweden in die USA abgeschoben zu werden. Mit seinen Wikileaks-Veröffentlichungen zu den Konflikten im Irak und in Afghanistan hatte er vor allem die US-Regierung massiv in Schwierigkeiten gebracht. Die angebliche Quelle für die Informationen, der US-Soldat Bradley Mannings, steht in den Staaten vor Gericht. Ihm droht lebenslange Haft.

"Wir haben mehrfach unsere Position in den Diskussionen mit der ecuadorianischen Regierung deutlich gemacht", sagte ein Sprecher des britischen Außenministeriums. Großbritannien habe eine rechtliche Verpflichtung, Assange an Schweden auszuliefern. "Wir sind weiterhin entschlossen, diese Verpflichtung zu erfüllen." Allerdings sei Großbritannien auch an einer einvernehmlichen Lösung interessiert.

Assange hatte in Großbritannien in einem anderthalbjährigen Prozessmarathon versucht, die Auslieferung gerichtlich zu verhindern. Nach erfolglosem Ausschöpfen des gesamten Instanzenweges hatte er sich in die ecuadorianische Botschaft geflüchtet. Mit Präsident Rafal Correa, der als US-Kritiker gilt, ist er persönlich befreundet.

Der Außenminister Ecuadors, Ricardo Patiño, hatte kritisiert, dass Großbritannien sogar mit dem Eindringen in die Botschaft in London gedroht hat. Nach britischer Lesart ist dies auf der Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1987 (Diplomatic and Consular Premises Act) möglich. Rechtsexperten sehen darin hingegen einen Bruch der Wiener Konvention von 1961. Ausländische Botschaften gelten danach völkerrechtlich als exterritorial. Das heißt: Die Hoheitsgewalt der Behörden des Gastgeberlandes ist dort außer Kraft gesetzt. Geregelt wird dies durch Artikel 22 der Wiener Konvention, die den Status der Diplomaten festlegt. Dort heißt es: "Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten."

Ecuador verwahrte sich gegen die Ansichten Großbritanniens mit dem Hinweis, die Kolonialzeit sei vorbei. Der Diplomatic and Consular Premises Act, auf den sich die britische Regierung im Fall Assange beruft, wurde allerdings auch vor einem ganz anderen Hintergrund erlassen: Nach der Erschießung einer britischen Polizistin während einer Demonstration von Gaddafi-Anhängern vor der libyschen Botschaft in London hatten Beamte das Gebäude tagelang umstellt. Anschließend wies Großbritannien alle Diplomaten aus und beendete die diplomatischen Beziehungen. Es musste eine Regelung her, was nun mit den aufgelassenen Liegenschaften passieren sollte. Ferner sollten terroristische Machenschaften in fremden Botschaften unterbunden werden können, indem britisches Recht angewandt wird.

Die vom britischen Außenministerium verbreitete Annahme, das Gesetz könne auch im Fall Assange die Aufhebung des exterritorialen Status erlauben, halten Rechtsexperten für gewagt. Hier ist weder ein Verlassen der Botschaft durch das Gastland gegeben, noch kann eine Terrorismusgefahr angenommen werden. Vor allem steht die Ankündigung im rechtlichen Widerspruch zur Wiener Konvention von 1961. Diese regelt, dass diplomatische Vertretungen im Ausland für das Gastgeberland weitgehend unantastbar sind.

Diplomaten befürchten zudem, dass mit einem Eindringen in die ecuadorianische Botschaft ein schlechtes Vorbild für andere Staaten geschaffen würde –bis hin zur Frage, ob britische Botschafter in bestimmten Ländern dann überhaupt noch sicher seien.

Siehe dazu:

(mit Material von dpa) / (jk)